Kursangebot | Bilanz nach Handelsrecht | Anlagenspiegel / Anlagengitter & Bewertung im HGB

Bilanz nach Handelsrecht

Anlagenspiegel / Anlagengitter & Bewertung im HGB

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Bewertung des Anlagevermögens

Positionen des Anlagevermögens

Die Positionen des Anlagevermögens, d.h.

  • immaterielle Vermögensgegenstände,

  • Sachanlagen und

  • Finanzanlagen

werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bei Zugang bewertet.

Anlagenspiegel

Methode

Hier klicken zum AusklappenOftmals wird das Anlagengitter in IHK-Prüfungen zum Bilanzbuchhalter im Rahmen einer Jahresabschlussanalyse-Aufgabe abgefragt und nicht im „normalen“ Rahmen des Jahresabschlusses. Deswegen betonen wir hier nochmals dieses Thema und stellen es, gleichsam losgelöst von den anderen Themen, dar.

Aufgabe des Anlagenspiegels / des Anlagengitters

Aufgabe des Anlagenspiegels (= Anlagengitter) ist es, die einzelnen Vermögenspositionen des Anlagevermögens in ihrer Entwicklung im Anhang (!) darzustellen (§ 284 III HGB). Hierbei sind auszuweisen:

  • (historische) Anschaffungs-/Herstellungskosten,

  • Zugänge,

  • Abgänge

  • Umbuchungen,

  • Zuschreibungen,

  • kumulierte Abschreibungen.

Mit ihren historischen, also anfänglichen, Anschaffungs-/Herstellungskosten sind sämtliche im Unternehmen vorhandenen Anlagegegenstände auszuweisen. Ebenso sind bereits vollständig abgeschriebene Vermögensgegenstände mit ihren historischen Anschaffungs-/Herstellungskosten auszuweisen.

Zugänge im Anlagenspiegel verbuchen

Unter der Position Zugänge sind nur tatsächliche Zugänge zu erfassen. Entscheidend ist also, dass der Vermögensgegenstand mengenmäßig zugeht und nicht lediglich wertmäßig. Genau so verhält es sich mit einem Abgang, auch hier kommt es auf den tatsächlichen Abgang des Vermögensgegenstandes, d.h. den mengenmäßigen, an. Es reicht nicht aus, dass der Vermögensgegenstand lediglich keinen Wert mehr hat.

Merke

Hier klicken zum AusklappenEin Zugang bzw. Abgang des jetzigen Geschäftsjahres wird im nächsten Geschäftsjahr mit den Anschaffungs- und Herstellungskosten saldiert. Der Posten wandert also gewissermaßen von der Spalte Zugang bzw. Abgang in die Spalte der (historischen) Anschaffungs-/Herstellungskosten.

Die sog. geringwertigen Wirtschaftsgüter hingegen sind jene Anlagegüter, deren Anschaffungskosten (netto) entweder höchstens 250 €, zwischen 250,01 € und 800 €, oder 250 € bis einschließlich 1.000 € betragen (§ 6 Abs. 2 bzw. Abs. 2a EStG)

Merke

Hier klicken zum AusklappenHierbei spielt es keine Rolle, ob der Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt ist oder nicht.

Deren Anschaffungskosten können bis 250 Euro sofort als Aufwand verbucht werden und müssen dann nicht als Zugang innerhalb des Anlagespielgels erfasst werden.

Ebenfalls gibt es ein Wahlrecht für die geringwertigen Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten zwischen 250,01 € und 800 € liegen, hier besteht ein Wahlrecht - sie können somit direkt als Aufwand verbucht werden und sind ebenfalls nicht innerhalb des Anlagespiegels zu erfassen.

Werden Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter auch in der Handelsbilanz angesetzt, sind die Vermögensgegenstände im Anlagespiegel zu erfassen.

Abgänge im Anlagenspiegel verbuchen

Ein Abgang ist zu buchen, wenn ein Vermögensgegenstand körperlich aus dem Unternehmen ausscheidet. Dies hat zu erfolgen in Höhe der ursprünglichen historischen Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Wenn man lediglich die jeweiligen Restbuchwerte der Vermögensgegenstände unter den Abgängen erfassen würde, so hätte man die direkte Nettomethode statt der geforderten direkten Bruttomethode vorliegen. Klarerweise müssen im Falle eines Abgangs im gleichen Jahr ebenfalls die auf den Vermögensgegenstand entfallenden kumulierten Abschreibungen aus der entsprechenden Spalte des Anlagenspiegels entfernt werden. Geringwertige Wirtschaftsgüter müssen im Jahr ihres Zugangs zunächst als Zugang gebucht werden. Werden sie im selben Jahr komplett abgeschrieben, so dürfen sie ebenfalls als Abgang gebucht werden, so dass die ansonsten notwendige Pflicht entfällt, die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit ihren historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und ihren Abschreibungen bis zum effektiven Ausscheiden aus dem Unternehmen im Anlagenspiegel zu führen.

Werden Sammelposten für geringwertige Wirtschaftsgüter auch in der Handelsbilanz angesetzt, sind die Vermögensgegenstände am Ende des Geschäftsjahrs als Abgang im Anlagespiegel zu erfassen, in dem der Sammelposten vollständig abgeschrieben wurde.

Umbuchungen finden statt, wenn eine Position von einer Spalte des Anlagenspiegels in eine andere Spalte gebucht wird. Sie findet also Insbesondere statt, wenn Vermögenspositionen Ihren Wert verändern oder wenn ihre Menge geändert wird. 

Anlagen im Bau im Anlagenspiegel

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEine Maschinenhalle wird im Jahre 01 gebaut, aber erst in 02 fertig gestellt. Im Jahre 01 führt die Errichtung zu Herstellungskosten von 500.000 €.

Die 500.000 € werden im Anlagenspiegel des Jahres 01 in der Zeile "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" in der Spalte „Zugänge" erfasst. Im Jahre 02 wird sie in derselben Zeile "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau" mit negativem Vorzeichen unter "Umbuchungen" erfasst, zusätzlich dazu in einer anderen Zeile, z.B. "Grundstücke und Bauten", mit positivem Vorzeichen in der Spalte "Umbuchungen".

Anlagenspiegel im Jahr der Herstellung

Anlagenspiegel 01

Positionen

histor.

AK/HK

Zugänge

Abgänge

Umbuch
ungen

Zuschreibg.

Abschreib.
(kumul.)

Buch-
wert

Grdstk. & Bauten

       

Anlagen im Bau

 

500

     

Anlagenspiegel im Folgejahr

Im Jahre 02 lautet der Anlagenspiegel dann

Anlagenspiegel 02

Positionen

histor.

AK/HK

Zugänge

Abgänge

Umbuchungen

Zuschreibg.

Abschreib.
(kumul.)

Buch-
wert

Grdstk. & Bauten

   

500

   

Anlagen im Bau

500

  

-500

   

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenAm 2.1. (01) beginnt die Maik AG mit dem Bau technischer Anlagen. Herstellungskosten sind im Jahre 01 angefallen in Höhe von insgesamt 500.000 €. Die Fertigstellung erfolgt am 1.6. (02). Im Jahre 02 sind Herstellungsaufwendungen von 400.000 € getätigt worden. Die Abschreibung erfolgt geometrisch-degressiv mit 20 %.

Anlagen im Bau sind entstanden mit historischen Herstellungskosten von 500.000 €. nämlich im jenen aus dem Jahre 01. Der Restbuchwert am Ende des Jahres 01 liegt daher bei den Anlagen im Bau bei 500.000 €. Da allerdings die Anlagen im Bau umgebucht werden auf technische Anlagen und Maschinen erfolgt eine Umbuchung ( bei Anlagen im Bau mit "-", bei technischen Anlagen und Maschinen mit "+"). Technische Anlagen und Maschinen werden mit einem Zugang in Höhe der Herstellungsaufwendungen aus dem Jahre 02 von 400.000 € versehen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres berechnen sich als 

 ABGJ = 500.000*0,2 + 400.000*0,2*(7/12)

        = 100.000 + 46.666,670

        = 146.666.670 € 

Man beachte, dass also die 500.000 € erst im Jahre 02 abgeschrieben werden, nicht etwa schon im Jahre 01. Zusätzlich werden die aktivierten Herstellungsaufwendungen von 400.000 € nur sieben Monate abgeschrieben, nämlich in den Monaten Juni bis Dezember 02. Die kumulierten Abschreibungen liegen deswegen bei technischen Anlagen und Maschinen bei einem Betrag von 146.666,67 €, denn es wird nur ein einziges Jahr lang abgeschrieben. Der Restbuchwert am Ende des Jahres 02 beträgt
RBW02= 400.000 + 500.000 -146.666,67 = 753.333,33 € 

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Maik-AG beteiligt sich an der VWL-AG am 13.7. (01). Die Anschaffungskosten der Beteiligung liegen bei 1.000 €. Wegen eines Kursverfalls der Anteile kommt es im Jahre 03 zu einer außerplanmäßigen Abschreibung in Höhe von 30 %. Die Gründe für die außerplanmäßige Abschreibung sind im Jahre 06 weggefallen, die Zuschreibung muss vorgenommen werden.

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten

Historische Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind angefallen in Höhe der Anschaffungskosten von 1.000 €. Da Beteiligungen nicht zum abnutzbaren Anlagevermögen gehören, werden keine planmäßigen Abschreibungen vorgenommen. Insofern ist im Jahre 06 keine planmäßige Abschreibungen entstanden. Die kumulierten Abschreibungen der Jahre 01 bis 06 bestehen folglich ausschließlich aus der außerplanmäßigen Abschreibung des Jahres 03 in Höhe von 300 €. Der Restbuchwert des Jahres 05 liegt bei 700 € (nämlich bereits seit Ende des Jahres 03), jener des Jahres 06 beträgt 1.000 €.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Maik AG verfügt über ein bebautes Grundstück. Der Anschaffungspreis lag bei 150.000 € am 2.1. (01), dem Tag des Übergangs von Nutzen und Lasten. Anschaffungsnebenkosten fielen an in Höhe von 60.000 €, es wurde der Maik AG ein Rabatt gewährt von 10.000 €. Das aufstehende Gebäude kostete in der Herstellung 450.000 €, seit dem 2.1. (04) muss das Gebäude aktiviert werden. Es wird jährlich mit 3 % abgeschrieben. Ein Erweiterungsbau wurde am 2.4. (07) fertig gestellt, die Herstellungskosten lagen hier bei 150.000 €, auch hier liegt die Jahresabschreibung bei 3 %.

Die historischen Anschaffungskosten der Grundstücke sind als solche in der ersten Zeile des erwähnten Anlagengitters zu notieren. Anschaffungskosten berechnen sich gemäß dem Schema

Schema zur Berechnung der Anschaffungskosten

Posten

Betrag

Anschaffungspreis (netto, wenn Unternehmen vorsteuerabzugsberechtigt)

150.000

– Anschaffungspreisminderungen (Rabatte, Skonti)

-10000

+ Anschaffungsnebenkosten (alles, was notwendig ist, um den Vermögensgegenstand in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen)

60.000

+ nachträgliche Anschaffungsnebenkosten

 

= Anschaffungskosten

200.000

Keine planmäßige Abschreibung bei Grundstücken

Da Grundstücke nicht planmäßig abgeschrieben werden und es zu keiner außerplanmäßigen Abschreibung kam, ist der Restbuchwert am Ende eines jeden Jahres hier 200.000 €.

Expertentipp

Hier klicken zum AusklappenWichtig ist, dass Grundstücke nicht planmäßig abgeschrieben werden, weil sie keinem gewöhnlichen Nutzungsverzehr unterliegen. Sehr wohl müssen Grundstücke aber außerplanmäßig abgeschrieben unter Umständen außerplanmäßig werden, z.B. im Fall eines Katastrophenschadens. Es wäre also falsch zu sagen, dass Grundstücke generell „nicht abgeschrieben“ würden.

Weiterhin sind die Bauten anfänglich mit 450.000 € zu erwähnen, der Erweiterungsbau ist ein Zugang zu den Bauten. Die Bauten werden vier Jahre mit 3 % abgeschrieben, Bemessungsbasis bilden die Herstellungskosten von 450.000 €. Zusätzlich wird der Erweiterungsbau nur neun Monate abgeschrieben, da er erst ab April 07 besteht. Die kumulierten Abschreibungen liegen daher (von 04 bis 07) bei

kumul. AB = 4∙0,03∙450.000 + (9/12)∙0,03∙150.000

= 54.000 + 3.375

= 57.375 €.

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres 07 speziell liegen bei 0,03∙ 450.000 = 16.875 €. Der Restbuchwert am Ende des Jahres 06 ist 450.000 – 3∙0,03∙450.000 = 409.500 €, jener am Ende des Jahres 07 ist

RBW07 = 450.000 – 4∙0,03∙450.000 + 150.000 – 3.375

= 542.625 €.

Hier nochmals der Anlagenspiegel für das Jahr 07:

Bil.posten

Hist. AK/HK

Zugang

Abgänge

Umbuch
ungen

Zuschr.

AB (kum.)

RBW

RBW Ende Vj.

AB Gesch.j.

Grundstücke

200 T€

     

200 T€

200 T€

 

Bauten

450 T€

150 T€

   

57.375

542.625

409.500

16.875

Anlagenspiegel beim Kauf von Maschinen

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenDie Maik AG verfügt über sieben Maschinen, die sie für 100.000 € pro Stück am 2.4. (01) angeschafft hatte. Sie schreibt diese über ihre Nutzungsdauer von fünf Jahren linear ab. Eine Maschine wurde am 31.12. (03) verschrottet.

Die Maschinen werden zu historischen Anschaffungskosten in Höhe von 700.000 € links in Tab. 30 erwähnt. Ebenso erfolgt der Abgang zu diesen historischen Anschaffungskosten von 100.000 €. Bei den kumulierten Abschreibungen sind diejenigen, die sich auf den Abgang beziehen, rauszunehmen. Man erhält also

ABkumul.bis 02 = 6∙((9/12)·20.000 + 20.000 + 20.000) = 330.000 €.

Im Jahr 02 sind 20.000 € abzuschreiben, genau so wie im Jahre 03, im Jahre 01 allerdings nur (9/12)·20.000 = 15.000 €, da die Maschinen erst ab April zum Betriebsvermögen gehören. Der Restbuchwert des Jahres 03 liegt also bei

RBW03 = 600.000 – 330.000 = 270.000 €,

der Abgang wird also so behandelt, als hätte er niemals zur Unternehmung gehört (jedenfalls beim Restbuchwert des aktuellen Jahres 03).

Beim Restbuchwert des Vorjahres, also 02, ist genau dies natürlich anders. Man rechnet

RBW02 = 700.000 – 7·((9/12)·20.000 + 20.000) = 455.000 €.

Die Abschreibungen des Geschäftsjahres liegen bei AB03 = 6·20.000 + 1·20.000 = 140.000 €. Der Anlagenspiegel für 03 lautet insgesamt

Bil.posten

Hist. AK/HK

Zu
gang

Ab
gänge

Umbuch
ungen

Zuschr.

AB (kum.)

RBW

RBW Ende Vj.

AB Gesch.j.

Maschinen

700 T€

 

100 T€

  

330 T€

270 T€

455 T€

140 T€


Bewertung des abnutzbaren Anlagevermögens