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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Erstkonsolidierung ohne Minderheitsgesellschafter

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Erstkonsolidierung ohne Minderheitsgesellschafter

Wir gehen folgendermaßen vor.

Methode

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SCHEMA: ERSTKONSOLIDIERUNG OHNE Minderheitsgesellschafter:

1) Löse die stillen Reserven und die stillen Lasten bei der Tochter auf.

2) Bilde die Summenbilanz durch Addition der entsprechenden Posten bei der Mutter und der Tochter.

3) Konsolidiere. Buche die Beteiligung, die aufgelösten stillen Reserven und die aufgelösten stillen Lasten weg. Buche außerdem das neubewertete Eigenkapital der Tochter weg. Man erhält entweder einen Good- oder einen Badwill als Ergebnis der Konsolidierung.

4) Bilde die Konzernbilanz

- durch Addition, wenn gleiche Posten auf derselben Seite stehen,

- durch Subtraktion, wenn gleiche Posten auf unterschiedlichen Seiten stehen.

Beispiel

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Am 31.12. des Jahres 02 erwirbt die Mutter-AG aus Bonn für 500.000 € die Tochter-AG mit Sitz in Braunschweig. Die Vermögensgegenstände der Tochter haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €. Das gezeichnete Kapital der Mutter liegt bei 1.000.000 €, jenes der Tochter bei 250.000 €. Die Gewinnrücklagen von Mutter und Tochter liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die Mutter hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz.

Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 02.

Wir gehen nach der Neubewertungsmethode vor. Zunächst werden die stillen Reserven bei der Tochter-AG aufgelöst, nämlich die Differenz aus Zeit- und Buchwert bei den Vermögensgegenständen. Diese erhöhen die Werte in der Bilanz und werden durch Bildung einer Neubewertungsrücklage gegengebucht (siehe die Spalte der Tochter-AG, also TU, in der nachfolgenden Tabelle). Die folgenden Zahlen verstehen sich sämtlich in Tausend €. Wir trennen hierbei auf in die Schritte

a) Neubewertung, d.h. Auflösung stiller Reserven und stiller Lasten

b) Konsolidierung der Beteiligung gegen das Eigenkapital der Tochter

c) Entstehung des Geschäfts- oder Firmenwerts.

Posten

MU

TU

Summenbilanz

Konsolidierung

Konzernbilanz

 

A

P

A

P

A

P

S

H

A

P

FW

      

c) 150

 

150

 

VG

800

 

300

a)+50

 

1150

   

1150

 

Anteile

500

   

500

  

b) 500

  

Σ

1300

 

350

 

1650

     

Gez.Kap.

 

1000

 

250

 

1250

b) 250

  

1000

NBRL

   

a) 50

 

50

b) 50

   

 

300

 

50

 

350

b) 50

  

300

Σ

 

1300

 

350

 

1650

500

500

1300

1300

Wir haben also zunächst in (Schritt a) die stillen Reserven von 50.000 € aufgelöst (d.h. die Bilanzwerte bei der Tochter-AG erhöht, konkret nämlich die Vermögensgegenstände und die Neubewertungsrücklage). Danach wurde die Summenbilanz gebildet, schließlich haben wir (Schritt b) den Anteil bei der Mutter gegen das – komplette – Eigenkapital der Tochter konsolidiert. Schließlich entsteht als Saldo (Schritt c) der Geschäfts- oder Firmenwert der Konzernrechnungslegung. 

Der Buchungssatz zur Konsolidierung (in Tsd. €) - also Schritte b) und c) lautet

Gezeichnetes Kapital 250

Neubewertungsrücklage 50

Jahresüberschuss 50

GoF 150 an Anteile 500

Halten wir die Konzernbilanz (in Tsd. €) nochmals fest:

Aktiva

Passiva

Posten

Betrag

Posten

Betrag

Firmenwert

150

Gezeichnetes Kapital

1000

Vermögensgegenstände

1150

Gewinnrücklagen

300

Bilanzsumme

1300

Bilanzsumme

1300