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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Equity-Methode

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Equity-Methode

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Inhaltsverzeichnis

Methode

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REGEL:

Die Equity-Methode ist bei der Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen und von assoziierten Unternehmen zulässig.

Umgekehrt darf man bei assoziierten Unternehmen ausschließlich nach der Equity-Methode vorgehen.

Erstkonsolidierung

Für assoziierte Unternehmen existiert die Equitymethode seit BilMoG nur noch als Buchwertmethode (§ 312 Abs. 1 HGB).

Methode

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Auch in der internationalen Rechnungslegung ist lediglich die Buchwertmethode zulässig (IAS 28.6), nicht hingegen die Kapitalanteilsmethode.

Die Erstkonsolidierung funktioniert bei der Buchwertmethode folgendermaßen.

Ermittle den sog. Unterschiedsbetrag nach dem Kalkül

Beteiligung an assoziierten Unternehmen

= Beteiligungsbuchwert beim Beteiligungsunternehmen

= Equity-Wert

abzgl. anteiliges (nicht neubewertetes!), also bilanzielles (!) Eigenkapital des Anlageunternehmens

= Unterschiedsbetrag nach § 312 Abs. 1 Satz 2 HGB.

Man kann diesen Unterschiedsbetrag aufspalten wie folgt:

Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert

zzgl. anteilige stille Reserven

abzgl. anteilige stille Lasten.

Beispiel

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Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Beteiligungs-AG – kurz „B“ (die Mutter von drei hier nicht weiter betrachteten Unternehmen C, D und E ist) aus Bonn für 500.000 € einen Anteil von 25 % an der Anlage-AG (kurz: „A“) mit Sitz in Braunschweig.

Die Vermögensgegenstände der Tochter haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €. Das gezeichnete Kapital der B liegt bei 1.000.000 €, jenes der A bei 250.000 €. Die Gewinnrücklagen von B und A liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die B hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz.

Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 04.

Der GoF errechnet sich als

GoF = Kaufpreis Beteiligung – Quote*(Buchwert Eigenkapital zzgl. stille Reserven abzgl. stille Lasten)

= 500 – 0,25*(250 + 50 + 50 – 0)

= 500 – 0,25*350

= 500 – 87,5

= 412,5.

Das Beteiligungsunternehmen bezahlt also 500 für etwas, was nur 87,5 wert ist – und damit 412,5 „zu viel“. Dies ergibt den sog. Geschäfts- oder Firmenwert. Der Unterschiedsbetrag errechnet sich als

Beteiligung an assoziierten Unternehmen

= Beteiligungsbuchwert beim Beteiligungsunternehmen

= Equity-Wert 500

abzgl. anteiliges bilanzielles Eigenkapital des Anlageunternehmens (0,25*(250 + 50) = 0,25*300 =) 75

= Unterschiedsbetrag nach § 312 I 2 HGB. 425.

Wir sehen die o.e. Aufspaltung des Unterschiedsbetrags wie folgt:

Unterschiedsbetrag = Geschäfts- oder Firmenwert

zzgl. anteilige stille Reserven

abzgl. anteilige stille Lasten

= 412,5 + 0,25*50 – 0,25*0

= 412,5 + 12,5

= 425.

Posten

MU

TU

Summenbilanz

Konsolidierung

Konzernbilanz

 

A

P

A

P

A

P

S

H

A

P

FW

          

VG

800

 

300

a) +50

     

800

 

Anteile

500

       

500

 

Gez.Kap.

 

1000

 

250

     

1000

NBRL

   

a) 50

      

weitere Rücklagen

 

300

 

50

     

300

Σ

1300

1300

350

350

    

1300

1300

Die „Konzernbilanz“ ist also in Wahrheit jene der Mutter. Eine Summenbilanz wird nicht gebildet.

Folgekonsolidierung

In der Folgekonsolidierung werden die aufgeteilten Beträge der Erstkonsolidierung entweder

  • fortgeführt,

  • abgeschrieben oder

  • aufgelöst (§ 312 Abs. 1 Satz 2 HGB).

Die Vorgehensweise ist davon abhängig, welchen Positionen sie anfänglich zuordnet wurden. Das Vermögen und der Gewinn des Konzerns werden durch diese Maßnahmen beeinflusst, sie sind mit anderen Worten GuV-wirksam. Der Beteiligungswert an assoziierten Unternehmen, der im Rahmen der Erstkonsolidierung gebildet wurde, ist daher bei der Folgekonsolidierung

  • um anteilige Eigenkapitalveränderungen bei assoziierten Unternehmen zu korrigieren (§ 312 Abs. 4 Satz 1 HGB),

  • hierbei sind ausgeschüttete Gewinne abzuziehen.

Der Wert der Beteiligung an assoziierten Unternehmen errechnet sich nach dem Schema

anfänglicher Wert (Erstbewertung) der Beteiligung am assoziierten Unternehmen

zzgl. anteiliger Erfolg des Anlageunternehmens

abzgl. vom Konzern erhaltene Dividende

abzgl. Abschreibungen auf anteilige stille Reserven

abzgl. Abschreibungen auf den Geschäfts- oder Firmenwert

zzgl. anteilig realisierte stille Lasten

= Wert der Beteiligung am assoziierten Unternehmen (Folgebewertung)

Beispiel

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Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Beteiligung-AG (kurz: „B“) (die Mutter von drei weiteren Unternehmen E, F und G ist) aus Bonn für 500.000 € einen Anteil von 25 % an der Anlage-AG (kurz „A“) mit Sitz in Braunschweig. Die Vermögensgegenstände der A haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €.

Das gezeichnete Kapital der B liegt bei 1.000.000 €, jenes der A bei 250.000 €. Die Jahresüberschüsse von B und der A liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die B hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände liegt bei zwei Jahren, der Firmenwert wird über fünf Jahre verteilt. Der Jahresüberschuss des Jahres 05 liegt bei der B-AG bei 300.000 €, bei der A-AG bei 20.000 €.

Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 05.

Erstelle also die Folgekonsolidierung. Wir rechnen

anfänglicher Wert (Erstbewertung) der Beteiligung am assoziierten Unternehmen 500

zzgl. anteiliger Erfolg des Anlageunternehmens (0,25* 20) + 5

abzgl. vom Konzern erhaltene Dividende 0

abzgl. Abschreibungen auf anteilige stille Reserven (0,25*50/2 =) - 6,25

abzgl. Abschreibungen (nicht anteilig!) auf den Geschäfts- oder Firmenwert (412,5/5) - 82,5

zzgl. anteilig realisierte stille Lasten 0

= Wert der Beteiligung am assoziierten Unternehmen (Folgebewertung) = 416,25.

Folglich sinkt der Buchwert von 500 auf 416,25, also um 83,75. Dieser Betrag ist erfolgswirksam. Man erhält folglich

Posten

MU

TU

Summenbilanz

Konsolidierung

Konzernbilanz

 

A

P

A

P

A

P

S

H

A

P

FW

          

VG

800

 

300

a) +50

     

800

 

Anteile

500

       

416,25

 

Gez.Kap.

 

1000

 

250

     

1000

NBRL

   

a) 50

      

 

300

 

50

     

216,25

Σ

1300

1300

350

350

    

1216,25

1216,25

Den Jahresüberschuss der Konzernbilanz erhält man durch Subtraktion der Gewinnauswirkung auf Konzernebene vom Jahresüberschuss des Beteiligungsunternehmens, also durch JÜ-Konzernbilanz = 300 – 83,75 = 216,25.

Das letzte Kapitel "Konsolidierung" ist nun abgeschlossen.

 Es folgen noch einige Wiederholungsaufgaben zur Vertiefung.