Methode
REGEL:
Die QuotenKonsolidierung ist ausschließlich bei der Konsolidierung von Gemeinschaftsunternehmen erlaubt.
Umgekehrt darf man bei Gemeinschaftsunternehmen wählen zwischen Quotenkonsolidierung und Equity-Methode.
Erstkonsolidierung
Die Erstkonsolidierung funktioniert so wie jene bei der Vollkonsolidierung. Man beachte allerdings, dass lediglich das anteilige Eigenkapital des Gemeinschaftsunternehmens konsolidiert wird.
Beispiel
Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Mutter-AG aus Bonn (die Muttergesellschaft eines Konzerns mit drei einbezogenen Unternehmen A, B und C ist) für 600.000 € insgesamt 50 % der Trulla-AG mit Sitz in Braunschweig von der Vater-GmbH aus Göttingen, welche Mutter eines anderen Konzerns ist.
Die Vermögensgegenstände der T-AG haben einen Bilanzwert von 500.000 € und einen Zeitwert von 700.000 €. Das gezeichnete Kapital der Mutter liegt bei 1.000.000 €, jenes der Tochter bei 300.000 €. Die Jahresüberschüsse von Mutter und Tochter liegen bei 250.000 € und 200.000 €. Die Mutter hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz.
Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 04. Vernachlässige hierbei die drei Unternehmen A, B und C.
Es handelt sich bei der T-AG um ein Gemeinschaftsunternehmen, denn es erfolgt
eine gemeinschaftliche Führung der Mutter-AG und der Vater-GmbH,
welche unabhängig voneinander sind und
beide zu (unterschiedlichen) Konzernen gehören.
Merke
Also, zwischendurch gesagt, ist die Mutter-AG „Mutter“ von A, B und C, allerdings bzgl. der Trulla—AG nur „Partnerunternehmen“ und nicht „Mutter“.
Zunächst werden die stillen Reserven bei der Tochter-AG aufgelöst, nämlich die Differenz aus Zeit- und Buchwert bei den Vermögensgegenständen. Diese erhöhen die Werte in der Bilanz und werden durch Bildung einer Neubewertungsrücklage gegengebucht (s. die Spalte der Tochter-AG, also TU, in obiger Tabelle. Die folgenden Zahlen verstehen sich sämtlich in Tausend €.
Posten | MU | Gemeinschaftsunternehmen (Trulla) | Summenbilanz | Konsolidierung | Konzernbilanz | |||||
A | P | A | P | A | P | S | H | A | P | |
FW | 250 | 250 | ||||||||
VG | 800 | 350 | 1150 | 1150 | ||||||
Anteile | 600 | 600 | 600 | |||||||
Σ | 1400 | 350 | 1750 | 1400 | ||||||
Gez.Kap. | 1000 | 150 | 1150 | 150 | 1000 | |||||
NBRL | 100 | 100 | 100 | |||||||
JÜ | 400 | 100 | 500 | 100 | 400 | |||||
Σ | 1400 | 350 | 1750 | 600 | 600 | 1400 | 1400 |
Man beachte, dass ein Partnerunternehmen, welches an einem Gemeinschaftsunternehmen beteiligt ist, auch die Equity-Methode anwenden darf (§ 310 Abs. 1 HGB).
Folgekonsolidierung
Auch die Folgekonsolidierung funktioniert so wie jene bei der Vollkonsolidierung. Die aufgedeckten stillen Reserven und der Firmenwert sind auf die Laufzeit zu verteilen (= abzuschreiben).
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