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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Folgekonsolidierung mit Minderheitsgesellschaftern

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Folgekonsolidierung mit Minderheitsgesellschaftern

Methode

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SCHEMA Folgekonsolidierung MIT MinderheitsgesellschafterN:

1. Schreibe wie üblich die (vereinheitlichten) Einzelbilanzen von Mutter und Tochter auf

2. Löse die stillen Reserven und die stillen Lasten bei der Tochter in voller Höhe auf.

3. Wiederhole die Buchungen der Erstkonsolidierung, d.h. buche die Beteiligung der Mutter an der Tochter und außerdem das (anteilige) Eigenkapital (mit Ausnahme des Jahresüberschusses) der Tochter weg. Erhalte den Geschäfts- oder Firmenwert, welcher komplett der Mutter zugeschlagen wird und nicht etwa aufgeteilt wird zwischen Mehrheits- und Minderheitsgesellschaftern.

4. Buche die Anteile anderer Gesellschafter ein, nämlich durch den Buchungssatz

anteiliges Eigenkapital der Tochter und

Minderheitenanteil am Jahresüberschuss                            an Anteile anderer Gesellschafter.

5. Dann erst erfolgt die eigentliche Folgekonsolidierung, zunächst für den Mehrheitsgesellschafter, nämlich die Verteilung des GoFs, der stillen Reserven und der stillen Lasten auf die jeweiligen Laufzeiten. Dies erfolgt durch den Buchungssatz

Jahresüberschuss der Tochter, der den Mehrheitsgesellschaftern zusteht

                                                                               an GoF (für die Mehrheitsgesellschafter)

                                                                              an Anlagevermögen (bei Mehrheitsgesellschaftern)

                                                                              an Umlaufvermögen (bei Mehrheitsgesellschaftern)

6. Schließlich erfolgt die Folgekonsolidierung für die Minderheitsgesellschafter. Hier werden die stillen Reserven anteilig (mit dem Minderheitenanteil) auf die Laufzeit der aufgelösten stillen Reserven verteilt. Etwaige Differenzen erhöhen bzw. senken den Anteil anderer Gesellschafter.

7. Die Konzernbilanz errechnet sich wie üblich durch Summierung der Summenbilanz und der Konsolidierungsbuchungen. Bilde die Konzernbilanz ...

- durch Addition, wenn gleiche Posten auf derselben Seite stehen,

- durch Subtraktion, wenn gleiche Posten auf unterschiedlichen Seiten stehen.

Beispiel

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Am 31.12. des Jahres 04 erwirbt die Mutter-AG aus Bonn für 500.000 € die Tochter-AG mit Sitz in Braunschweig. Die Vermögensgegenstände der Tochter haben einen Bilanzwert von 300.000 € und einen Zeitwert von 350.000 €. Das gezeichnete Kapital der Mutter liegt bei 1.000.000 €, jenes der Tochter bei 250.000 €. Die Gewinnrücklage von Mutter und Tochter liegen bei 300.000 € und 50.000 €. Die Mutter hat außerdem noch diverse Vermögensgegenstände im Wert von 800.000 € in ihrer Bilanz. Die Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände liegt bei zwei Jahren, der Firmenwert wird über fünf Jahre verteilt. Der Jahresüberschuss des Jahres 04 liegt bei der Mutter-AG bei 300.000 €, bei der Tochter-AG bei 20.000 €.

Erstelle die Konzernbilanz zum 31.12. des Jahres 05.

Klarstellend sei gesagt, dass der Beteiligungsbuchwert von 500 € nun für die 80 % Beteiligung gilt.

Posten

MU

TU

Summenbilanz

 Konsolidierung  

Konzernbilanz

 

A

P

A

P

A

P

S

H

A

P

FW

      

260

52

160

 

Verm.gg

800

 

300 + 50

 

1150

  

25

1125

 

Anteile

500

   

500

  

500

  

Gez.Kap.

 

1000

 

250

 

1250

200

50

  

1000

NBRL

   

50

 

50

40 (0,8*50)

10 (0,2*50)

   

 

300

 

50

 

350

82

  

268

Anteile anderer Ges.

      

5

70

  

Σ

1300

1300

350

350

1650

1650

647

647

1285

1285

Die Berechnung ist bis zur Summenbilanz identisch mit jenen bei Erst- und Folgekonsolidierungen, die wir bisher besprochen hatten.

Dann erfolgt die Erstkonsolidierung wieder durch

Gezeichnetes Kapital (0,8*250=) 200

Rücklage (0,8*50=) 40

GoF 260 an Beteiligung 500.

Für die Minderheitsgesellschafter errechnet man die Anteile anderer Gesellschafter als

Gezeichnetes Kapital (0,2*250=) 50

NBRL (0,2*50=) 10

Jahresüberschuss (0,2*50=) 10 an Anteile anderer Gesellschafter 70.

Die eigentliche Folgekonsolidierung und damit die Minderung des Jahresüberschusses auf Konzernebene erfolgt durch

Jahresüberschuss-Minderung auf Konzernebene 72 an GoF 52

                                                                               Vermögensgegenstände 20.

Der GoF wird auf seine Laufzeit von fünf Jahre verteilt durch 260/5 = 52. Da er allein den Mehrheitsgesellschaftern zugerechnet wird, erfolgt hier keine Aufteilung. Die Abschreibung der Vermögensgegenstände ist hingegen nur anteilig für die Mehrheitsgesellschafter zu rechnen als 50*0,8*(1/2) = 20.

Man wertet außerdem die Anteile anderer Gesellschafter ab durch den Buchungssatz

Anteile anderer Gesellschafter 5 an Vermögensgegenstände (50*0,2*(1/2) =) 5.