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Konzernbilanz nach Handelsrecht - Aufgabe: Erstkonsolidierung nach der Quotenkonsolidierung

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Konzernbilanz nach Handelsrecht

Aufgabe: Erstkonsolidierung nach der Quotenkonsolidierung

Aufgabe:

Die M-AG und die P-GmbH führen gemeinsam die D-OHG, beide sind zu jeweils 50 % beteiligt. Die M-AG bezahlte 400.000 € für ihren Anteil. Die D-OHG besitzt ein Werksgelände mit einem Buchwert von 500.000 €, ein Fabrikhalle, die mit 250.000 in den Büchern steht und sonstige Vermögensgegenstände in Höhe von 350.000 €. Es sind im Grundstück stille Reserven in Höhe von 50.000 € enthalten. Die Schulden als auch das gezeichnete Kapital liegen jeweils bei 550.000 €. Es soll die Quotenkonsolidierung angewendet werden.

Welche Posten werden von der M-AG in welcher Höhe übernommen?

Vertiefung

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Lösung:

Bei der Quotenkonsolidierung werden die Vermögensgegenstände und die Schulden anteilig (!) in die Konzernbilanz übernommen. Maßgeblich sind jeweils die Zeitwerte, nicht die Buchwerte. Die stillen Reserven müssen also zunächst aufgelöst werden. Daher werden

  • vom Werksgelände

    • 0,5·(500.000 + 50.000) = 0,5·550.000 = 275.000 €,

  • von der Fabrikhalle

    • 0,5·250.000 = 125.000 €,

  • von den sonstigen Vermögensgegenständen

    • 0,5·350.000 = 175.000 € und

  • von den Schulden

    • 0,5·550.000 = 275.000 €

übernommen. Die M-AG übernimmt also ein Reinvermögen in Höhe von 275.000 + 125.000 + 175.000 – 275.000 = 575.000 – 275.000 = 300.000 €. Hierfür bezahlt sie 400.000 €, also 100.000 € „zuviel“. Es entsteht deshalb in der Konzernbilanz ein Firmenwert in Höhe von 100.000 €.