Das Buchen der Personalkosten mit der Bruttomethode wird in zwei Schritten durchgeführt:
Schritt 1: | Der Personalaufwand inkl. Arbeitgeberanteile in die SV wird auf entsprechenden Aufwandskonten erfasst. Die Gegenbuchung erfolgt auf den passenden Verbindlichkeitskonten. |
Schritt 2: | Die Zahlungen werden getätigt und die Verbindlichkeiten (aus Schritt 1) lösen sich auf. |
Um diese Vorgehensweis nachvollziehen zu können, müssen Sie eine grundlegende Vorstellung über den Aufbau einer Lohn-/Gehaltsabrechnung mit den dazu gehörenden Abzügen haben.
Sehen Sie sich dazu folgendes Beispiel an:
Beispiel:
Ihre Mitarbeiterin Stefanie Fleißig erhält lt. Arbeitsvertrag ein monatliches Gehalt in Höhe von 2.000 €, einen VWL-Zuschuss in Höhe von 15 €. Der VWL-Vertrag beläuft sich monatlich auf 30 €.
Sie hat Steuerklasse I, keine Kinder, Konfession evangelisch und ist bei der AOK Bayern gesetzlich versichert.
Ihre Gehaltsabrechnung sieht folgendermaßen aus (Stand aller Beträge Januar aus Jahr 2):
Die Arbeitgeberanteile an der SV betragen 443,81 €.
Um diese Gehaltsabrechnung zu buchen, benötigen Sie mehrere Aufwands- und Verbindlichkeitskonten.
1) Buchung nach der Durchführung der LG-Abrechnung z.B. am 22. des lfd. Monats
Sollkonto | Habenkonto | ||
Gehälter Zuschuss zu VWL | 2.000,00 15,00 | Verbindlichkeiten LSt/KiSt/SolZ Verbindlichkeiten Sozialversicherung Verbindlichkeiten VWL Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 237,21 412,59 30,00 1.335,20 |
2) Buchung der AG-Anteile zur SV z.B. am 22. des lfd. Monats
Sollkonto | Habenkonto | ||
Gesetzliche soz. Aufwendungen | 443,81 | Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 443,81 |
3) Buchung bei Begleichung aller Verbindlichkeiten mit Berücksichtigung verschiedener Fälligkeiten.
Überweisung an die Krankenkasse vor dem drittletzten Bankarbeitstag des lfd. Monats:
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 856,40 | Bank | 856,40 |
Überweisung an die Mitarbeiterin am Monatsende (je nachdem, wie im Arbeitsvertrag vereinbart z.B. am 28. des lfd. Monats):
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 1.335,20 | Bank | 1.335,20 |
Überweisung der Beträge im Rahmen von VWL (je nachdem, wie im Vertrag vereinbart, meistens zum Monatsende):
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten VWL. | 30,00 | Bank | 30,00 |
Überweisung der steuerlichen Abzüge an das Finanzamt bis zum 10. des Folgenmonats nach der Abrechnung
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten LSt/KiSt/SolZ | 237,21 | Bank | 237,21 |
Ohne Berücksichtigung der verschiedenen Fälligkeiten könnte die Buchung Nr. 3 auch so aussehen (prüfungsrelevant!):
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten LSt/KiSt/SolZ Verbindlichkeiten Sozialversicherung Verbindlichkeiten VWL Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 237,21 | Bank | 2.458,81 |
Beispiel
Beispiel 1 - Gehaltsabrechnung
Im Rahmen der Gehaltsabrechnung der Mitarbeiterin von Anke Hübsch (Schreibwarenladen) ergeben sich im Monat März des Jahres 2 folgende Aufwendungen und Verbindlichkeiten (Achtung! In dieser Abrechnung sind Beträge frei erfunden):
Gehalt | 1.800,00 € | |
+ VWL – Zuschuss | 40,00 € | |
- Steuerliche Abzüge | 295,13 € | |
- SV-Beitrag AN-Anteile | 395,60 € | AG-Anteile + -Umlagen betragen 371,20 € |
- VWL- Überweisung | 40,00 € | |
Auszahlung | 1.109,27€ |
1) Buchung nach der Durchführung der LG-Abrechnung am 22.03.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Gehälter Zuschuss zu VWL | 1.800,00 40,00 | Verbindlichkeiten LSt/KiSt/SolZ Verbindlichkeiten Sozialversicherung Verbindlichkeiten VWL Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 295,13 395,60 40,00 1.109,27 |
2) Buchung der AG-Anteile zur SV ebenfalls am 22.03.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Gesetzliche soz. Aufwendungen | 371,20 | Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 371,20 |
3) Buchung bei Begleichung aller Verbindlichkeiten mit Berücksichtigung verschiedener Fälligkeiten.
Abbuchung von der Krankenkasse am 26.03.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 766,80 | Bank | 766,80 |
Überweisung an die Mitarbeiterin am 28.03.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 1.109,27 | Bank | 1.109,27 |
Abbuchung der Beträge im Rahmen von VWL am 31.03.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten VWL | 40,00 | Bank | 40,00 |
Abbuchung des Finanzamtes am 10.04.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten LSt/KiSt/SolZ | 295,13 | Bank | 295,13 |
Beispiel
Beispiel 2 - Aushilfslohn
Bei Schräuble GmbH war im Monat Juni des Jahres 2 eine Aushilfe (Minijob) beschäftigt.
In diesem Zusammenhang haben sich folgende Aufwendungen und Verbindlichkeiten ergeben:
Aushilfslohn: 450,00 € (entspricht dem Auszahlungsbetrag an den Arbeitnehmer)
SV (AG-Anteile): 134,55 €
LSt. Pauschal AG: 9,00 €
Achtung! Bei Aushilfen werden die SV- und Steuerabgaben bei der Knappschaft Minijob-Zentrale gemeldet und dort in einem Betrag abgeführt. Die Knappschaft leitet den Steueranteil an das Finanzamt weiter.
1) Buchung nach der Durchführung der LG-Abrechnung am 20.06.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Löhne für Minijobs | 450,00 | Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 450,00 |
2) Buchung der AG-Anteile zur SV und in dem Fall auch zu Lohnsteuer ebenfalls am 20.06.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Gesetzliche soz. Aufwendungen Pauschale LSt. Aushilfen | 134,55 9,00 | Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 143,55 |
3) Buchung bei Begleichung aller Verbindlichkeiten mit Berücksichtigung verschiedener Fälligkeiten.
Abbuchung von der Knappschaft am 27.06.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten Sozialversicherung | 143,55 | Bank | 143,55 |
Barzahlung an die Aushilfe am 30.06.xxx2
Sollkonto | Habenkonto | ||
Verbindlichkeiten Lohn/Gehalt | 450,00 | Bank | 450,00 |
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