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  • aktuelles
    Wiederkehrende Leistungen

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    Die Einnahmen-Überschussrechnung richtet sich nach dem Zu- und Abflussprinzip, wobei Zahlungen dem Jahr zugeordnet werden, in dem sie geleistet werden. Eine Ausnahme bildet die 10-Tage-Regel, die bei wiederkehrenden Leistungen wie Umsatzsteuervorauszahlungen oder Telefonkosten greift. Zahlungen, die innerhalb der ersten zehn Tage des neuen Jahres entrichtet werden, können noch dem alten Jahr zugewiesen werden, was eine periodengerechte Zuordnung und eine präzise steuerliche Abrechnung ermöglicht.

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