Allgemeine Fragen

Eine Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter ist eine bundesweit einheitlich geregelte Weiterbildung. Diese berufliche Weiterbildung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist auf unterschiedlichen Wegen möglich. Ausbildungsangebote gibt es als Vollzeitstudium, Teilzeitstudium oder Fernstudium. Die neueste Möglichkeit sich zum Bilanzbuchhalter weiterbilden zu lassen sind Online-Kurse. Diese Bilanzbuchhalter-Kurse haben den Vorteil, dass nebenher der Beruf weitergeführt werden kann.
Bilanzbuchhalter-Kurse, die online absolviert werden können, bieten die Möglichkeit sich die Zeit für die Weiterbildung frei einzuteilen. Online-Kurse sind zu jeder Zeit nutzbar und garantieren zudem eine gleichbleibende hohe Qualität des vermittelten Lehrstoffes. Auch lassen sie ein individuelles Lerntempo zu und ermöglichen jedem angehenden Bilanzbuchhalter ein dem persönlichen Vorwissen angepasste Weiterbildung. Durch die Interaktivität der Bilanzbuchhalter-Kurse von bibukurse.de, werden Kontrollfragen immer an den eigenen Wissenstand angepasst. Unsere Online-Kurse bilden Sie so optimal aus und bereiten auf die IHK-Prüfung zum Bilanzbuchhalter/in vor.
Wegen der neuen Prüfungsordnung wird dieser Hinweis derzeit noch überarbeitet!

In der Prüfung zum Bilanzbuchhalter müssen unterschiedliche Themengebiete absolviert werden. Die schriftlichen Prüfungen gliedern sich in Prüfungsteil A und Prüfungsteil B. Mit den Themen unserer Online-Kurse lassen sich beide Prüfungsteile abdecken. Folgende Online-Kurse zur Vorbereitung auf die Bilanzbuchhalterprüfung werden angeboten:
  • Kosten- und Leistungsrechnung
  • Finanzwirtschaftliches Management
  • Zwischen- / Jahresabschlüsse und der Lagebericht
  • Abschlüsse nach internationalen Standards
  • Berichterstattung
  • Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
Wegen der neuen Prüfungsordnung wird dieser Hinweis derzeit noch überarbeitet!

Die Prüfung zum Bilanzbuchhalter wird von den Industrie- und Handelskammern (IHK) abgenommen und gliedert sich in unterschiedliche Prüfungsteile. Die schriftliche Prüfung besteht aus Teil A, der die Kosten-und Leistungsrechnung und das Finanzwirtschaftliche Management abfragt. Im Teil B werden die Themen Zwischen- und Jahresabschlüsse mit Lagebericht, Abschlüsse nach internationalem Recht, Steuerrecht und Berichterstattung geprüft.
Für eine Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18.10.2007 sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:

Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
  • ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis odereine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die erworbene Berufspraxis soll dabei im Rahmen einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.

Zum zweiten Teil der Bilanzbuchhalterprüfung, dem Prüfungsteil B, ist zugelassen, wer innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt hat.

Aktuelle bundeseinheitliche Prüfungstermine 2018

Neue Prüfungsordnung

2018

Frühjahr

Herbst

- Aufgabenstellung 1
- Aufgabenstellung 2
- Aufgabenstellung 3

12.04.2018
18.04.2017
23.04.2018

04.10.2018
11.10.2018
05.10.2018

Alte Prüfungsordnung

2018

Frühjahr

Herbst

Teil A
- Erstellen einer Kosten-und Leistungsrechnung
  und zielorientierte Anwendung

- Finanzwirtschaftliches Management

12.03.18

17.09.18

Teil B
Erstellen von Zwischen- und Jahresabschlüsse und des Lageberichts nach nationalem Recht

13.03.18

18.09.18

Teil B
Erstellen von Abschlüssen nach internationalen Standards
- Grundlagenteil
- Hauptteil

21.03.18

24.09.18

Teil B
- Steuerrecht und betriebliche Steuerlehre
- Berichterstattung; Auswerten und Interpretieren des
  Zahlenwerks für Managemententscheidungen

16.03.18

28.09.18

Quelle: DIHK-Gesellschaft für berufliche Bildung

Fragen zu unseren Online-Kursen

Die Kurse auf bibukurse.de bestehen aus leicht verständlichen Lehrtexten, einer Vielzahl von interaktiven Übungsaufgaben und zusammenfassenden Videos. Dabei gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Kursen. Bei jedem Online-Kurs finden Sie aber Angaben zur genauen Anzahl von im Kurs enthaltenen Texten, Abbildungen, Übungsaufgaben und Videos.
Wir bieten Ihnen zu den einzelnen Prüfungsgebieten sowohl Einzelkurs als auch Kurspakete an. Wählen Sie zunächst auf der Kursauswahlseite die gewünschten Kurse aus und legen Sie diese in den Warenkorb. Dort sind dann die weiteren Schritte zur Bestellabwicklung erreichbar.

Auf vielfachen Wunsch unserer Kursteilnehmer bieten wir ab Oktober 2014 erstmals auch eine Abo-Variante für das Komplettpaket an. Die Kursgebühr muss dabei nicht auf einmal gezahlt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 Monaten können Sie jederzeit kündigen.
Wenn Sie Ihren Kurs per Lastschrift, Kreditkarte oder PayPal bezahlen, dann können Sie mit der Bearbeitung des Kurses sofort nach der Registrierung beginnen. Wenn Sie die Kursgebühr lieber auf unser Konto überweisen möchten, dann können Sie mit der Bearbeitung des Kurses beginnen, sobald die Kursgebühr unserem Bankkonto gutgeschrieben wurde. Erfahrungsgemäß dauert dies ca. 2-3 Werktage.
Ja, selbstverständlich. Nach der Buchung senden wir Ihnen automatisch eine Rechnung per E-Mail zu.
Ja, nachdem Sie den Online-Kurs absolviert haben, erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung (PDF), die Sie sich selbst ausdrucken können.
Alle Einzelkurse stehen Ihnen nach dem Kauf für 1 Jahr uneingeschränkt zur Verfügung. Für das Komplett-Paket gilt: Bei Einmalzahlung können Sie für 18 Monate auf alle Inhalte zugreifen und bei monatlicher Zahlung beträgt die Mindestvertragslaufzeit 12 Monate.

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