Für eine Zulassung zur Prüfung müssen bestimmte Kriterien erfüllt werden. Gemäß § 2 der Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Bilanzbuchhalter/Geprüfte Bilanzbuchhalterin vom 18.10.2007 sind folgende Zulassungsvoraussetzungen zu erfüllen:
Zur Prüfung im Prüfungsteil A ist zuzulassen, wer
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer vorgeschriebenen Ausbildungszeit von drei Jahren und danach eine mindestens dreijährige kaufmännische Berufspraxis oder
- ein mit Erfolg abgelegtes wirtschaftswissenschaftliches Studium an einer Hochschule oder einen betriebswirtschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Berufsakademie und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis odereine mindestens sechsjährige Berufspraxis nachweist.
Die erworbene Berufspraxis soll dabei im Rahmen einer kaufmännischen oder verwaltenden Tätigkeit und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein.
Zum zweiten Teil der Bilanzbuchhalterprüfung, dem Prüfungsteil B, ist zugelassen, wer innerhalb der letzten zwei Jahre den Prüfungsteil A abgelegt hat.