
Der § 266 HGB verlangt eine klare Gliederung des Eigenkapitals in der Bilanz. Hierunter fallen gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag sowie der Jahresüberschuss oder -Fehlbetrag. Diese Posten spiegeln die finanzielle Basis und die Risikobereitschaft der Anteilseigner wider. Sie sind entscheidend für die Bewertung der finanziellen Gesundheit und der Selbstfinanzierungsfähigkeit eines Unternehmens.