Der Freistellungsmethode und der Anrechnungsmethode sind jeweils folgende Einkünfte zugeordnet:
Freistellungsmethode
Einkünfte aus unbeweglichem Vermögen,
Einkünfte aus einer gewerblichen Tätigkeit,
Einkünfte aus einer selbständiger Arbeit,
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
Einkünfte aus öffentlichen Kassen,
Veräußerungsgewinne bei Veräußerung von
unbeweglichem Vermögen oder
Betriebsstättenvermögen,
Anrechnungsmethode
Dividendenzahlungen,
Zinszahlungen.
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