Das Finanzamt kann die Einkommensteuer im vorliegenden Fall erlassen, denn die Einziehung wäre nach Beurteilung der Lage des Falles unbillig (die Schulden aus der Betriebseröffnung des Mannes, kein Nachlass, die Steuerpflichtige ist nur eine Aushilfskraft wegen der Betreuung drei kleiner Kinder).
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