Da die Steuerschuld unterhalb von 50 € liegt, entstehen trotz der verspäteten Zahlung keine Säumniszuschläge.
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Aufgabe Verständnis Säumniszuschläge
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Aufgabe Verständnis Säumniszuschläge (Wiederholungsfragen zur Abgabenordnung) aus unserem Online-Kurs Abgabenordnung (für Bibus) interessant.