Am Ende eines jeden Geschäftsjahres besteht die gesetzliche Pflicht zur Erstellung eines Jahresabschlusses. Die Hauptabschlussübersicht ( HÜ ) ist eine kompakte und übersichtliche Zusammenfassung bzw. Darstellung der Entwicklung der Bestands-, Erfolgs- und gemischten Konten sowie deren Endbestände. Sie dient außerdem der steuerlichen Gewinnermittlung. Letztendlich entspringt das gesamte Datenmaterial, was sich in der Hauptabschlussübersicht wiederfindet, der Buchführung der jeweiligen Periode.
Die Hauptabschlussübersicht dient der Erstellung eines "Probeabschlusses" und ist somit ein vorbereitender Zwischenschritt zur Erstellung des Jahresabschlusses. Es handelt sich um einen Probeabschluss, weil keine Buchungen auf den jeweiligen Konten durchgeführt werden.
Ihre Erstellung ermöglicht es auf dem Weg zum endgültigen Jahresabschluss Buchungsfehler (Rechen-, Bewertungs-, Erfassungsfehler) zu vermeiden. Eine nachträgliche Korrektur der ggf. betroffenen fehlerhaften Konten beim Jahresabschluss wäre mit großem Aufwand verbunden.
Merke
- vorbereitender Zwischenschritt zur Erstellung des Jahresabschlusses
- Probeabschluss, um Fehler frühzeitig korrigieren zu können
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