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    Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG

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    Der § 7g EStG ermöglicht kleinen und mittleren Betrieben, Investitionsabzugsbeträge und Sonderabschreibungen zu nutzen, um ihre steuerliche Last zu mindern. Die Regelungen hierzu wurden mehrfach angepasst, zuletzt durch verschiedene Corona-Steuerhilfegesetze und die Reform des Körperschaftsteuerrechts. Die strikte Einhaltung der Reinvestitionsfristen ist entscheidend, um steuerliche Vorteile zu sichern und Nachteile zu vermeiden. Die Entscheidung zur Nutzung dieser steuerlichen Optionen muss individuell getroffen werden, wobei die Frist üblicherweise drei Jahre beträgt. Eine Verlängerung ist in bestimmten Fällen jedoch möglich.

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