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    Wegfall der Abzinsungspflicht für Verbindlichkeiten

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    Das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.6.2022 hebt die Abzinsungspflicht für bestimmte steuerbilanzielle Verbindlichkeiten auf. Damit wird auf das veränderte Marktzinsniveau reagiert, indem das Gesetz auf Bürokratieabbau und Steuervereinfachungen abzielt. Die Neuregelung reflektiert die geänderte Auffassung des Gesetzgebers zur ökonomischen Last künftiger Verbindlichkeiten. Der Artikel erörtert die bilanziellen Implikationen dieser Änderung und beleuchtet frühere Methoden der Barwertermittlung, was die Interpretation und Anwendung des neuen Rechtsrahmens für die Bilanzierung erleichtert.

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