Frau Mau und Herr Busch sind seit über zehn Jahren glücklich verliebt. Herr Busch ist berufstätiger Kranwagen-Fahrer, sein zu versteuerndes Einkommen beläuft sich auf 70.000 €. Frau Mau ist Hausfrau und geht ansonsten ihren Hobbys nach. Daher ist ihr zu versteuerndes Einkommen 0 €.
Von Freunden hat das Paar gehört, dass man durch die Heirat und die Wahl der Zusammenveranlagung die gemeinsame Einkommensteuerbelastung reduzieren könnte.
Berechnen Sie die mögliche Steuerersparnis ausschließlich unter Verwendung des § 32a EStG nach dem Rechtsstand 2020 (alle Zwischenschritte in der Berechnung müssen erkennbar sein!).
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