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Umsatzsteuer für Bibus - Lösung Verköstigung von Mitarbeitern

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Umsatzsteuer für Bibus

Lösung Verköstigung von Mitarbeitern

Umsatzart: sonstiger Leistungsaustausch, § 3 IXa Nr. 2 UStG

Steuersatz: 19 % gem. § 12 I UStG, weil keine Lieferung vorliegt und § 12 II Nr. 1 UStG also nicht gilt