Die Festsetzungsfrist für die Einkommensteuer beträgt vier Jahre. Bei erklärten Steuern beginnt die Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Erklärung eingereicht wurde, spätestens jedoch mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, das auf das Kalenderjahr der Steuerentstehung folgt. Also gilt
a) Beginn am 31.12.2017, 24 Uhr, Ende 31.12.2021, 24 Uhr
b) Beginn am 31.12.2018, 24 Uhr, Ende 31.12.2022, 24 Uhr
c) wie in b), da die Begrenzung auf drei Jahre einschlägig ist
d) wie in b), wegen der Begrenzung auf drei Jahre.
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