ZU DEN KURSEN!

Abgabenordnung für Bibus - Mitwirkungspflichten

Kursangebot | Abgabenordnung für Bibus | Mitwirkungspflichten

Abgabenordnung für Bibus

Mitwirkungspflichten

bibukurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Komplettpaket für Bilanzbuchhalter


2766 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1100 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

3653 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3855 informative und einprägsame Abbildungen

Die Beteiligten eines steuerlichen Sachverhalts sind zur Mitwirkung verpflichtet, indem sie insbesondere die für die Besteuerung erheblichen Tatsachen vollständig und wahrheitsgemäß offenlegen und die ihnen bekannten Beweismittel angeben (§ 90 I AO). Die erforderlichen Auskünfte müssen sie erteilen (§ 93 I AO).

Nun betrachten wir abschließend im Rahmen der allgemeinen Besteuerungsgrundsätzen noch die Beteiligten am Besteuerungsverfahren. Hier werden die Grundsätze nochmals in einem Fall behandelt.