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Abgabenordnung (für Bibus) - Kosten

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Abgabenordnung (für Bibus)

Kosten

Kosten werden insbesondere im Vollstreckungsverfahren erhoben (§ 337 I 1 AO). Zu diesen Kosten zählen

  • Gebühren und

  • Auslagen.

Gebühren sind dabei Pfändungsgebühren (§ 339 AO), Wegnahmegebühren (§ 340 AO) und Verwertungsgebühren (§ 341 AO).

Merke

Zinsen und Kosten sind Gebühren für eine bestimmte Leistung und daher als steuerliche Nebenleistungen ebenfalls keine Steuern.