Während die Strukturbilanz die Bilanz aufbereitet, bereitet die Erfolgsspaltung die Gewinn- und Verlustrechnung auf. Ziel ist, den Teil des Ergebnisses herauszuarbeiten, der nachhaltig aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit stammt. Er ist die Grundlage für die Rentabilitätskennzahlen.
Bestandteile der Erfolgsspaltung
- Betriebsergebnis – Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit,
- Finanzergebnis – Ergebnis aus Finanzanlagen und Finanzierung,
- neutrales Ergebnis – außerordentliche, periodenfremde und betriebsfremde Erträge und Aufwendungen.
Merke
Seit dem BilRUG (erstmals für Geschäftsjahre ab 2016) gibt es in der Gewinn- und Verlustrechnung weder das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ noch ein „außerordentliches Ergebnis“. Neutrale Posten stecken seitdem vor allem in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, wegen des weiteren Umsatzbegriffs (§ 277 Abs. 1 HGB) teils auch in den Umsatzerlösen (z. B. Mieterträge), und müssen dort anhand der Angaben im Sachverhalt bzw. im Anhang herausgesucht werden. Das ist die eigentliche Arbeit der Erfolgsspaltung.
Ordentliches Betriebsergebnis
Das ordentliche Betriebsergebnis wird ausgehend von den Umsatzerlösen bzw. dem Rohergebnis berechnet:
Gesamtkostenverfahren | Umsatzkostenverfahren |
Umsatzerlöse | Umsatzerlöse |
Die sonstigen Steuern (z. B. Grundsteuer, Kfz-Steuer) stehen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, sind aber betrieblich veranlasst und werden deshalb im Betriebsergebnis abgezogen.
Typische neutrale Posten: Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen, Versicherungsentschädigungen und nicht versicherte Schadensfälle, Mieterträge aus nicht betriebsnotwendigen Grundstücken, außergewöhnlich hohe Forderungsverluste (über das in der Aufgabe genannte betriebsübliche Maß hinaus), Steuernachzahlungen oder -erstattungen für frühere Jahre (soweit sie die sonstigen Steuern betreffen).
Finanzergebnis
Finanzergebnis = sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ./. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (sofern vorhanden einschließlich Beteiligungserträgen, Erträgen aus Wertpapieren und Abschreibungen auf Finanzanlagen). Ein negatives Finanzergebnis ist bei fremdfinanzierten Unternehmen der Normalfall.
EBT, EBIT und EBITDA
Das EBIT (earnings before interest and taxes) wird ausgehend vom Jahresüberschuss berechnet:
Jahresüberschuss
+ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern)
./. Finanzergebnis (ein negatives Finanzergebnis wird also hinzugerechnet)
+ neutrale Aufwendungen ./. neutrale Erträge
= EBIT
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
= EBITA
+ Abschreibungen auf Sachanlagen
= EBITDA
So steht das Schema auch in der amtlichen Formelsammlung (Abschnitt 2.2, dort ausgehend vom „Jahresergebnis“, mit den Zwischenstufen EBT vor Mezzanine, EBITDASO und EBITDARE). Bezogen auf die Umsatzerlöse ergeben sich die Raten: EBT-Rate, EBIT-Rate, EBITDA-Rate = jeweilige Größe ÷ Umsatzerlöse × 100.
Merke
Ordentliches Betriebsergebnis = EBIT. Beide stimmen betraglich immer überein; sie unterscheiden sich nur im Rechenweg: das ordentliche Betriebsergebnis „von oben“ (ab Umsatzerlösen bzw. Rohergebnis), das EBIT „von unten“ (ab Jahresüberschuss). Verlangt die Aufgabe das EBIT, ist vom Jahresüberschuss aus zu rechnen – der Rechenweg wird bewertet. Rechnen Sie zur Kontrolle beide Wege.
Beispiel
Beispiel: Erfolgsspaltung der Webinar GmbH (Bilanz siehe Lerneinheit „Strukturbilanz“). Gewinn- und Verlustrechnung (in €):
Posten | 2025 | 2024 |
Umsatzerlöse | 155.418.800 | 148.820.000 |
Bestandsveränderungen | 420.000 | −100.000 |
andere aktivierte Eigenleistungen | 650.000 | 0 |
sonstige betriebliche Erträge | 195.940 | 196.000 |
Materialaufwand | 79.777.800 | 74.634.600 |
Personalaufwand | 46.025.980 | 38.021.400 |
Abschreibungen | 4.680.060 | 3.874.000 |
sonstige betriebliche Aufwendungen | 20.854.600 | 17.807.600 |
sonstige Zinsen und ähnliche Erträge | 9.840 | 10.520 |
Zinsen und ähnliche Aufwendungen | 247.400 | 160.000 |
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 1.508.620 | 4.303.480 |
sonstige Steuern | 80.000 | 84.000 |
Jahresüberschuss | 3.520.120 | 10.041.440 |
In den sonstigen betrieblichen Erträgen 2025 ist ein Gewinn aus Anlagenabgang von 34.000 € enthalten; für 2024 gibt es keine neutralen Posten.
Lösung (in €):
| 2025 | 2024 |
Umsatzerlöse ± Bestandsveränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge ./. Material-, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen ./. sonstige Steuern = Betriebsergebnis | 5.266.300 | 14.494.400 |
./. Gewinn aus Anlagenabgang (neutral) | −34.000 | 0 |
= ordentliches Betriebsergebnis | 5.232.300 | 14.494.400 |
Finanzergebnis (9.840 ./. 247.400 bzw. 10.520 ./. 160.000) | −237.560 | −149.480 |
EBIT-Kontrolle: Jahresüberschuss + Ertragsteuern = EBT | 5.028.740 | 14.344.920 |
./. Finanzergebnis ./. neutrale Erträge = EBIT | 5.232.300 | 14.494.400 |
+ Abschreibungen = EBITDA | 9.912.360 | 18.368.400 |
Ordentliches Betriebsergebnis und EBIT stimmen in beiden Jahren überein. Das ordentliche Betriebsergebnis hat sich 2025 gegenüber 2024 um rund 64 % verringert, vor allem wegen des stark gestiegenen Personal- und Materialaufwands.
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Hinweis
Hinweis zum Video: Das im Video genannte „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ gibt es seit dem BilRUG nicht mehr. Das EBIT wird nicht nur um den Zinsaufwand, sondern um das gesamte Finanzergebnis und um neutrale Posten bereinigt (siehe oben).