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Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten - Erfolgsspaltung, ordentliches Betriebsergebnis und EBIT

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Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten

Erfolgsspaltung, ordentliches Betriebsergebnis und EBIT

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Während die Strukturbilanz die Bilanz aufbereitet, bereitet die Erfolgsspaltung die Gewinn- und Verlustrechnung auf. Ziel ist, den Teil des Ergebnisses herauszuarbeiten, der nachhaltig aus der eigentlichen betrieblichen Tätigkeit stammt. Er ist die Grundlage für die Rentabilitätskennzahlen.

Bestandteile der Erfolgsspaltung

  • Betriebsergebnis – Ergebnis der betrieblichen Tätigkeit,
  • Finanzergebnis – Ergebnis aus Finanzanlagen und Finanzierung,
  • neutrales Ergebnis – außerordentliche, periodenfremde und betriebsfremde Erträge und Aufwendungen.

Merke

Seit dem BilRUG (erstmals für Geschäftsjahre ab 2016) gibt es in der Gewinn- und Verlustrechnung weder das „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ noch ein „außerordentliches Ergebnis“. Neutrale Posten stecken seitdem vor allem in den sonstigen betrieblichen Erträgen und Aufwendungen, wegen des weiteren Umsatzbegriffs (§ 277 Abs. 1 HGB) teils auch in den Umsatzerlösen (z. B. Mieterträge), und müssen dort anhand der Angaben im Sachverhalt bzw. im Anhang herausgesucht werden. Das ist die eigentliche Arbeit der Erfolgsspaltung.

Ordentliches Betriebsergebnis

Das ordentliche Betriebsergebnis wird ausgehend von den Umsatzerlösen bzw. dem Rohergebnis berechnet:

Gesamt­kostenverfahren

Umsatz­kostenverfahren

Umsatz­erlöse
± Bestands­veränderungen fertiger und unfertiger Erzeugnisse
+ andere aktivierte Eigenleistungen
+ sonstige betriebliche Erträge
./. Materialaufwand
./. Personalaufwand
./. Ab­schreibungen
./. sonstige betriebliche Aufwendungen
./. sonstige Steuern
= Betriebs­ergebnis
./. neutrale Erträge + neutrale Aufwendungen
= ordentliches Betriebs­ergebnis

Umsatz­erlöse
./. Herstellungs­kosten des Umsatzes
= Brutto­ergebnis vom Umsatz
./. Vertriebs­kosten
./. allgemeine Verwaltungs­kosten
± sonstige betriebliche Erträge/Aufwendungen
./. sonstige Steuern
= Betriebs­ergebnis
./. neutrale Erträge + neutrale Aufwendungen
= ordentliches Betriebs­ergebnis

Die sonstigen Steuern (z. B. Grundsteuer, Kfz-Steuer) stehen in der Gewinn- und Verlustrechnung erst nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag, sind aber betrieblich veranlasst und werden deshalb im Betriebsergebnis abgezogen.

Typische neutrale Posten: Gewinne oder Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen, Versicherungsentschädigungen und nicht versicherte Schadensfälle, Mieterträge aus nicht betriebsnotwendigen Grundstücken, außergewöhnlich hohe Forderungsverluste (über das in der Aufgabe genannte betriebsübliche Maß hinaus), Steuernachzahlungen oder -erstattungen für frühere Jahre (soweit sie die sonstigen Steuern betreffen).

Finanzergebnis

Finanzergebnis = sonstige Zinsen und ähnliche Erträge ./. Zinsen und ähnliche Aufwendungen (sofern vorhanden einschließlich Beteiligungserträgen, Erträgen aus Wertpapieren und Abschreibungen auf Finanzanlagen). Ein negatives Finanzergebnis ist bei fremdfinanzierten Unternehmen der Normalfall.

EBT, EBIT und EBITDA

Das EBIT (earnings before interest and taxes) wird ausgehend vom Jahresüberschuss berechnet:

Jahresüberschuss
+ Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
= EBT (Ergebnis vor Ertragsteuern)
./. Finanzergebnis (ein negatives Finanzergebnis wird also hinzugerechnet)
+ neutrale Aufwendungen ./. neutrale Erträge
= EBIT
+ Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
= EBITA
+ Abschreibungen auf Sachanlagen
= EBITDA

So steht das Schema auch in der amtlichen Formelsammlung (Abschnitt 2.2, dort ausgehend vom „Jahresergebnis“, mit den Zwischenstufen EBT vor Mezzanine, EBITDASO und EBITDARE). Bezogen auf die Umsatzerlöse ergeben sich die Raten: EBT-Rate, EBIT-Rate, EBITDA-Rate = jeweilige Größe ÷ Umsatzerlöse × 100.

Merke

Ordentliches Betriebsergebnis = EBIT. Beide stimmen betraglich immer überein; sie unterscheiden sich nur im Rechenweg: das ordentliche Betriebsergebnis „von oben“ (ab Umsatzerlösen bzw. Rohergebnis), das EBIT „von unten“ (ab Jahresüberschuss). Verlangt die Aufgabe das EBIT, ist vom Jahresüberschuss aus zu rechnen – der Rechenweg wird bewertet. Rechnen Sie zur Kontrolle beide Wege.

Beispiel

Beispiel: Erfolgsspaltung der Webinar GmbH (Bilanz siehe Lerneinheit „Strukturbilanz“). Gewinn- und Verlustrechnung (in €):

Posten

2025

2024

Umsatz­erlöse

155.418.800

148.820.000

Bestands­veränderungen

420.000

−100.000

andere aktivierte Eigenleistungen

650.000

0

sonstige betriebliche Erträge

195.940

196.000

Materialaufwand

79.777.800

74.634.600

Personalaufwand

46.025.980

38.021.400

Ab­schreibungen

4.680.060

3.874.000

sonstige betriebliche Aufwendungen

20.854.600

17.807.600

sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

9.840

10.520

Zinsen und ähnliche Aufwendungen

247.400

160.000

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

1.508.620

4.303.480

sonstige Steuern

80.000

84.000

Jahres­überschuss

3.520.120

10.041.440

In den sonstigen betrieblichen Erträgen 2025 ist ein Gewinn aus Anlagenabgang von 34.000 € enthalten; für 2024 gibt es keine neutralen Posten.

Lösung (in €):

 

2025

2024

Umsatz­erlöse ± Bestands­veränderungen + aktivierte Eigenleistungen + sonstige betriebliche Erträge ./. Material-, Personalaufwand, Ab­schreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen ./. sonstige Steuern = Betriebs­ergebnis

5.266.300

14.494.400

./. Gewinn aus Anlagenabgang (neutral)

−34.000

0

= ordentliches Betriebs­ergebnis

5.232.300

14.494.400

Finanz­ergebnis (9.840 ./. 247.400 bzw. 10.520 ./. 160.000)

−237.560

−149.480

EBIT-Kontrolle: Jahres­überschuss + Ertrag­steuern = EBT

5.028.740

14.344.920

./. Finanz­ergebnis ./. neutrale Erträge = EBIT

5.232.300

14.494.400

+ Ab­schreibungen = EBITDA

9.912.360

18.368.400

Ordentliches Betriebsergebnis und EBIT stimmen in beiden Jahren überein. Das ordentliche Betriebsergebnis hat sich 2025 gegenüber 2024 um rund 64 % verringert, vor allem wegen des stark gestiegenen Personal- und Materialaufwands.

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Hinweis

Hinweis zum Video: Das im Video genannte „Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit“ gibt es seit dem BilRUG nicht mehr. Das EBIT wird nicht nur um den Zinsaufwand, sondern um das gesamte Finanzergebnis und um neutrale Posten bereinigt (siehe oben).

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