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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht - Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag

Der Jahresüberschuss bzw. Jahresfehlbetrag bildet den letzten Posten des Eigenkapitals. Es handelt sich hierbei um den Saldo der Gewinn- und Verlustrechnung.

  • Wenn die Erträge größer sind als die Aufwendungen, liegt ein Jahresüberschuss vor,

  • sind die Erträge kleiner als die Aufwendungen, liegt ein Jahresfehlbetrag vor.