Bei durchlaufenden Steuern handelt es sich um Steuern, die von anderen Unternehmungen aufzubringen sind, von uns einzubehalten sind und später von uns an das Finanzamt abgeführt werden müssen. Diese Steuern trägt also nicht unser Unternehmen. Deshalb wirken sich diese Steuern nicht auf unseren Gewinn aus.
Beispiel
Unter die durchlaufenden Steuern fallen z.B. die Lohn- und Kirchensteuer der Arbeitnehmer (nur Arbeitnehmeranteil) sowie die Umsatzsteuer.
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