Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören nicht nur die bis hierhin besprochenen laufenden Einkünfte, es existieren vielmehr auch Einkünfte gewerblicher Art, die nur einmalig anfallen. Hierzu gehören Einkünfte:
- aus Betriebsveräußerung/-aufgabe (§ 16 EStG) und
- aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG).
Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer!
Weitere interessante Inhalte zum Thema
-
Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Veräußerungen von Anteilen an Kapitalgesellschaften (Einkünfte) aus unserem Online-Kurs Einkommensteuer für Bibus interessant.
-
Gewerbesteuer
Vielleicht ist für Sie auch das Thema Gewerbesteuer (Fachliche Themen) aus unserem Online-Kurs Mündliche Prüfung Bilanzbuchhalter interessant.