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Einkommensteuer für Bibus - Einmalige Einkünfte

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Einkommensteuer für Bibus

Einmalige Einkünfte

Zu den Einkünften aus Gewerbebetrieb gehören nicht nur die bis hierhin besprochenen laufenden Einkünfte, es existieren vielmehr auch Einkünfte gewerblicher Art, die nur einmalig anfallen. Hierzu gehören Einkünfte:

  • aus Betriebsveräußerung/-aufgabe (§ 16 EStG) und
  • aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG).

Diese unterliegen nicht der Gewerbesteuer!