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Einkommensteuer für Bibus - Werbungskosten

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Einkommensteuer für Bibus

Werbungskosten

Von den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung sind die Werbungskosten, so wie bei den anderen Überschusseinkunftsarten auch, abzugsfähig. Zu Werbungskosten zählt man u.a.:

  • Erhaltungsaufwand (R 21.1 I 1 EStR),
  • Absetzungen für Abnutzung (§ 7 IV oder V EStG),
  • Finanzierungskosten,
  • laufende Grundstückskosten.