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Einkommensteuer für Bibus - Lösung Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

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Einkommensteuer für Bibus

Lösung Werbungskosten bei Vermietung und Verpachtung

Die Werbungskosten bestehen hier aus

  • Finanzierungskosten und aus

  • Abschreibungen.

Die Finanzierungskosten wiederum werden durch zwei unterschiedliche Zinskomponenten gebildet, nämlich laufende Zinsen und das Disagio (= Damnum). Das Damnum zählt im Jahr 01 in Höhe des 20. Teils als Werbungskosten, d.h. in Höhe von

Damnum = (Disagio-Satz·Nominalbetrag)/Laufzeit

= (0,03·500.000)/20

= 15.000/20

= 750 €.

Die laufenden Zinsaufwendungen wiederum beziehen sich auf den Nominalbetrag, nicht auf den Auszahlungsbetrag.

Sie entstehen also in Höhe von

Nominalzins = Nominalzinssatz·Nominalbetrag/Laufzeit

= 0,08·500.000/20

= 2.000 €.

Die Abschreibungen wiederum beziehen sich nur auf das Gebäude, nicht auf das Grundstück.

Methode

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Das heißt nicht, dass Grundstücke nicht „abgeschrieben“ werden können. Sie können eben nur nicht „planmäßig abgeschrieben“ werden, „außerplanmäßig“ hingegen sehr wohl!

Der Abschreibungprozentsatz beträgt nach § 7 IV 1 Nr. 2 Buchst. a) EStG schließlich 2 % und bezieht sich auf die Abschreibungsausgangssumme, d.h. auf den Wert des Gebäudes:

Abschreibung = 0,02·(Gesamtpreis – Grundstückskosten)

= 0,02·(700.000 – 200.000)

= 0,02·500.000

= 10.000 €.

Die Werbungskosten liegen damit im Jahr 01 insgesamt bei

Werbungskosten = Damnum + laufende Zinsaufwendungen + AfA

= 750 + 2.000 + 10.000

= 12.750 €.