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Einkommensteuer für Bibus - Erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen

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Einkommensteuer für Bibus

Erhöhte Absetzungen, Sonderabschreibungen

Sonderabschreibungen können neben (und also zusätzlich) den normalen Gebäude-AfA nach § 7 IV EStG geltend gemacht werden. Erhöhte Absetzungen hingegen treten an die Stelle der Gebäude-AfA, dürfen also nicht zusätzlich hierzu angesetzt werden. Es existieren insbesondere folgende erhöhte Absetzungen:

  • erhöhte Absetzungen bei Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen (§ 7h EStG),
  • erhöhte Absetzungen bei Baudenkmalen (§ 7i EStG).