Für die Absetzungen für Abnutzung sind mehrere Dinge wichtig:
- die Ausgangsgröße,
- die voraussichtliche Nutzungsdauer,
- die Art der Absetzung,
- der Grund der Abnutzung.
Ausgangsgröße sind stets Anschaffungs- oder Herstellungskosten. Bei Gebäuden heißt dies insbesondere, dass alle unselbstständigen, in einem einheitlichen Nutzungs- und Funktionszusammenhang stehenden Gebäudeteile hierin einzuschließen sind. Insbesondere umfassen die Anschaffungskosten immer auch Anschaffungsnebenkosten, d.h. alles was notwendig ist, um den Gegenstand (hier also das Gebäude) in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer gibt an, über welchen Zeitraum die Absetzungen für Abnutzung anzusetzen sind.
Die Höhe der Absetzung für Abnutzung bestimmt sich für Gebäude nach § 7 I + IV EStG. Hiernach wird die Höhe der Abschreibungen von der Art, der Nutzung, des Alters und der Nutzungsdauer des Gebäudes abhängig gemacht.
Als Absetzungsmethoden kommen in Betracht:
- die lineare Gebäude-AfA,
- die degressive Gebäude-AfA.
Als Gründe für Absetzung für Abnutzung sind zu nennen:
- Verteilung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten über die Laufzeit und also planmäßige Absetzungen, aber auch
- Absetzungen für außergewöhnliche technische oder wirtschaftliche Abnutzung sowie
- erhöhte Absetzungen und Sonderabschreibungen.
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