Der § 32a I EStG legt fest, welche Einkommensteuer auf das zu versteuernde Einkommen zu bezahlen ist . Je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens gibt es vier relevante Zonen:
- Zone 1 – Nullzone
◊ für ein zu versteuerndes Einkommen von 0 € - 9.408 €
- Zone 2 – untere Progressionszone
◊ für ein zu versteuerndes Einkommen von 9.409 € bis 14.532 €
- Zone 3 – mittlere Progressionszone
◊ für ein zu versteuerndes Einkommen von 14.533 € bis 57.051 €
- Zone 4 - obere Progressionszone
◊ für ein zu versteuerndes Einkommen von 57.052 € bis 270.500 €
- Zone 4 Proportionalzone,
◊ ab einem zu versteuernden Einkommen von 270.501 €
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