a) Ø Forderungsbestand = 1.200.000 € · 60 ÷ 360 = 200.000 €; Vorschuss = 80 % · 200.000 € = 160.000 €. Die restlichen 40.000 € behält der Factor als Sperrbetrag ein.
b) Kosten und Entlastungen im Vergleich (€ p. a.):
Kosten des Factorings | € | Entlastungen | € |
Factoringgebühr 1,5 % · 1.200.000 | 18.000 | Zinsersparnis Kontokorrentkredit 10 % · 160.000 | 16.000 |
Zinsen auf den Vorschuss 8 % · 160.000 | 12.800 | entfallende Forderungsausfälle 0,5 % · 1.200.000 | 6.000 |
entfallende Kosten der Debitorenbuchhaltung | 12.000 | ||
Summe | 30.800 | Summe | 34.000 |
Die Entlastungen übersteigen die Kosten um 34.000 − 30.800 = 3.200 € p. a. Das Factoring lohnt sich für die F-GmbH.
c) Funktionen des Factorings:
Finanzierungsfunktion: Der Factor bevorschusst die Forderungen sofort nach dem Ankauf; die F-GmbH erhält Liquidität.
Delkrederefunktion: Beim echten Factoring trägt der Factor das Ausfallrisiko der Forderungen.
Dienstleistungsfunktion: Der Factor übernimmt Debitorenbuchhaltung, Mahnwesen und Inkasso.
Eigenkapitalquote vor dem Factoring: 500.000 ÷ 2.000.000 · 100 = 25,0 %.
Nach dem Factoring gehen die Forderungen (200.000 €) ab; an ihre Stelle treten der Zufluss von 160.000 € und eine Forderung gegen den Factor über den Sperrbetrag von 40.000 €. Mit dem Vorschuss wird der Kontokorrentkredit um 160.000 € zurückgeführt. Die Bilanzsumme sinkt auf 2.000.000 − 160.000 = 1.840.000 € (Bilanzverkürzung). Eigenkapitalquote: 500.000 ÷ 1.840.000 · 100 = 27,2 %. Die Kapitalstruktur verbessert sich, was sich positiv auf das Rating auswirken kann.