Risiken lassen sich nicht vollständig ausschalten. Ein Unternehmen muss sie aber kennen, bewerten und bewusst entscheiden, wie es mit ihnen umgeht. Der Rahmenplan beschreibt dafür einen Ablauf in mehreren Schritten:
- Ersteinschätzung der Kreditrisiken und daraus abgeleitete unternehmerische Entscheidungen,
- Risikoanalyse: Welche Risiken bestehen, wie wahrscheinlich sind sie, wie hoch wäre der Schaden?
- Risikostufen festlegen: vermeiden, begrenzen oder akzeptieren,
- Instrumente zur Risikosteuerung einsetzen (z. B. Devisentermingeschäft, Devisenoption, Zinsswap, Akkreditiv, Exportkreditgarantie),
- Wirkung der eingesetzten Instrumente beurteilen.
Ersteinschätzung
Schon vor Abschluss eines Geschäfts verschafft sich das Unternehmen einen ersten Überblick über die Risiken. Typische Fragen sind:
- Wer ist der Geschäftspartner? Wie ist seine Bonität, wie war sein bisheriges Zahlungsverhalten (Auskünfte von Auskunfteien und Banken, Jahresabschlüsse)?
- In welchem Land sitzt er? Wie hoch ist das Länderrisiko?
- In welcher Währung wird abgerechnet? Wie lang ist die Laufzeit bzw. das Zahlungsziel, wie hoch ist der Betrag?
- Welche Sicherheiten stehen zur Verfügung?
Aus der Ersteinschätzung leitet das Unternehmen seine Entscheidungen ab: das Geschäft annehmen oder ablehnen, die Zahlungsbedingung festlegen (z. B. Vorauszahlung, Dokumentenakkreditiv, Dokumenteninkasso oder Zahlung gegen offene Rechnung), Sicherheiten verlangen, eine Absicherung abschließen oder das Risiko im Preis berücksichtigen.
Risikoanalyse
In der Risikoanalyse werden die einzelnen Risiken erfasst und bewertet. Der Rahmenplan nennt folgende Risikoarten:
| Risiko | Bedeutung | Mögliche Steuerung |
| Beschaffungsmarktrisiko | Lieferanten fallen aus, Rohstoffe werden knapp oder teurer | mehrere Lieferanten, langfristige Lieferverträge, Sicherheitsbestände |
| Bonitätsrisiko | Die Zahlungsfähigkeit des Geschäftspartners verschlechtert sich | Auskünfte, Rating, Kreditlimits, laufende Überwachung |
| Ausfallrisiko | Eine Forderung wird ganz oder teilweise nicht bezahlt (Delkredererisiko) | Sicherheiten, echtes Factoring, Forfaitierung, Warenkreditversicherung, Exportkreditgarantie |
| Besicherungsrisiko | Sicherheiten verlieren an Wert oder lassen sich nicht wie erwartet verwerten | vorsichtige Beleihungswerte und Beleihungsgrenzen, zusätzliche Sicherheiten, Überwachung |
| Länderrisiko | politische oder wirtschaftliche Ereignisse im Land des Partners (Krieg, Enteignung, Zahlungsverbot, Moratorium) | Exportkreditgarantie des Bundes, bestätigtes Akkreditiv |
| Transferrisiko | Der Schuldner ist zahlungsfähig und zahlungswillig, sein Staat verhindert aber den Umtausch oder die Überweisung ins Ausland (Konvertierungs- und Transferrisiko, KT-Risiko) | Exportkreditgarantie des Bundes, bestätigtes Akkreditiv |
| Währungsrisiko | Oberbegriff für Risiken aus Geschäften in fremder Währung; neben dem Wechselkursrisiko z. B. das Risiko, dass eine Währung nicht mehr frei umtauschbar ist | Fakturierung in Euro, Exportkreditgarantie (für das KT-Risiko) |
| Wechselkursrisiko | Der Euro-Wert einer Fremdwährungsforderung oder -verbindlichkeit ändert sich durch Kursschwankungen | Devisentermingeschäft, Devisenoption, Fremdwährungskredit, Netting |
| Zinsrisiko | Steigende Zinsen verteuern variabel verzinsliche Kredite; sinkende Zinsen mindern Erträge aus variabel verzinslichen Anlagen | Zinsbindung, Zinsswap, Cap, Floor, Forward Rate Agreement, Financial Futures |
Zur Bewertung werden die Eintrittswahrscheinlichkeit und die mögliche Schadenshöhe eingeschätzt. Ihr Produkt ist der erwartete Schaden:
erwarteter Schaden = Eintrittswahrscheinlichkeit · Schadenshöhe
Daneben ist der höchstmögliche Schaden wichtig: Ein seltenes Risiko kann das Unternehmen gefährden, wenn der mögliche Schaden sehr hoch ist.
Risikostufen und Risikostrategien
Nach der Analyse ordnet das Unternehmen jedes Risiko einer Risikostufe zu und legt fest, wie es damit umgeht:
| Risikostufe | Einschätzung | Strategie |
| hoch | hohe Eintrittswahrscheinlichkeit und hoher Schaden | vermeiden: Geschäft nicht abschließen oder nur gegen Vorauszahlung |
| mittel | Schaden oder Wahrscheinlichkeit spürbar, Geschäft aber erwünscht | begrenzen (vermindern): Bonitätsprüfung, Kreditlimits, Sicherheiten, Streuung auf mehrere Kunden und Länder; oder überwälzen auf Dritte, z. B. durch Akkreditiv, Bankgarantie, Exportkreditgarantie, Forfaitierung, echtes Factoring, Devisentermingeschäft |
| gering | kleiner Schaden oder sehr unwahrscheinlich | akzeptieren: Risiko selbst tragen, z. B. durch Wertberichtigungen oder Rücklagen |
Merke
Der Rahmenplan nennt die Risikostufen vermeiden, begrenzen, akzeptieren. Das Überwälzen auf Dritte (Bank, Factor, Forfaiteur, Bund) ist eine Form der Begrenzung: Das Risiko bleibt bestehen, wird aber gegen ein Entgelt ganz oder teilweise von einem anderen getragen.
Wirkung der Instrumente beurteilen
Absicherung kostet Geld. Ob sie sich lohnt, beurteilt das Unternehmen anhand folgender Fragen:
- Wie hoch sind die Kosten der Absicherung (Prämie, Entgelt, Abschlag, Provision) im Vergleich zum erwarteten Schaden?
- Welches Restrisiko bleibt (z. B. Selbstbeteiligung bei der Exportkreditgarantie, Veritätsrisiko bei Factoring und Forfaitierung, Ausfall der Bank als Vertragspartner)?
- Wie verändert sich der höchstmögliche Schaden?
- Welche Wirkung hat das Instrument auf die Liquidität (sofortiger Zahlungseingang bei Forfaitierung und Factoring) und auf die Flexibilität (Devisentermingeschäft muss erfüllt werden, Option nicht)?
- Bleibt das Unternehmen wettbewerbsfähig? Verlangt es z. B. von jedem Kunden ein Akkreditiv, verliert es möglicherweise Aufträge.
Risikostufen, Kreditlimits und Absicherungen sind regelmäßig zu überprüfen, weil sich Bonität, Länderrisiken, Kurse und Zinsen ändern.
Beispiel
Die Tech-GmbH liefert für 200.000 € an einen neuen Kunden im Ausland. Sie schätzt die Ausfallwahrscheinlichkeit auf 3 %. Eine Exportkreditgarantie würde ein Entgelt von 3.000 € kosten; bei Ausfall trägt die Tech-GmbH eine Selbstbeteiligung von 15 %. Beurteilen Sie die Absicherung.
Ohne Absicherung beträgt der erwartete Schaden 3 % · 200.000 € = 6.000 €, der höchstmögliche Schaden 200.000 €.
Mit Absicherung bleiben das Entgelt von 3.000 € und die Selbstbeteiligung im Schadensfall: erwartete Belastung 3.000 € + 3 % · 15 % · 200.000 € = 3.000 € + 900 € = 3.900 €. Der höchstmögliche Schaden sinkt auf 3.000 € + 30.000 € = 33.000 €.
Die Absicherung ist hier vorteilhaft: Sie senkt die erwartete Belastung um 2.100 € und begrenzt vor allem den möglichen Verlust deutlich.
Prüfungstipp
Prüfungsaufgaben verlangen hier vor allem Erläuterungen: geeignete Absicherungen für ein beschriebenes Risiko nennen (z. B. Bonitätsprüfung und Kreditlimit, Warenkreditversicherung, echtes Factoring, Akkreditiv oder Dokumenteninkasso) und deren Wirkung begründen.