Devisentermingeschäft und Devisenoption sind die beiden Instrumente, die der Rahmenplan zur Steuerung des Währungsrisikos ausdrücklich nennt. In der Prüfung wird häufig verlangt, beide zu vergleichen und eine begründete Empfehlung zu geben. Dabei kommt es vor allem auf die Begriffe Terminkurs, Basispreis, Optionsprämie und Erfüllungszeitpunkt an.
Die Unterschiede im Überblick
| Merkmal | Devisentermingeschäft | Devisenoption |
| Rechtsnatur | unbedingtes Termingeschäft: beide Seiten müssen erfüllen | bedingtes Termingeschäft: der Inhaber darf ausüben, muss aber nicht |
| Kurs | Terminkurs, heute für den Erfüllungstag vereinbart | Basispreis (strike price), heute vereinbart |
| Kosten | keine Prämie; der Terminkurs weicht wegen der Zinsdifferenz um den Swapsatz vom Kassakurs ab | Optionsprämie, im Voraus zu zahlen und in jedem Fall verloren |
| Schutz vor ungünstiger Kursentwicklung | ja, vollständig | ja, Mindesterlös bzw. Höchstpreis abzüglich bzw. zuzüglich Prämie |
| Chance bei günstiger Kursentwicklung | nein, der Terminkurs gilt auch dann | ja, die Option verfällt, getauscht wird zum günstigeren Kassakurs |
| Eignung | Zahlungseingang bzw. Zahlungsausgang steht nach Betrag und Zeitpunkt fest | Zahlungsstrom ist unsicher (z. B. Angebot in einer Ausschreibung) oder das Unternehmen will an einer günstigen Kursentwicklung teilhaben |
Merke
Der Exporteur verkauft Fremdwährung: Er sichert sich mit einem Devisentermingeschäft (Verkauf per Termin, Briefkurs) oder mit einer Verkaufsoption (Put) ab.
Der Importeur kauft Fremdwährung: Er sichert sich mit einem Devisentermingeschäft (Kauf per Termin, Geldkurs) oder mit einer Kaufoption (Call) ab.
Beispiel: Kurssicherung eines Exporteurs
Beispiel
Die Export-GmbH erwartet am 3.2.2027 einen Zahlungseingang von 500.000 USD. Am 3.11.2026 bietet ihre Bank an:
- Devisentermingeschäft: Verkauf der 500.000 USD per 3.2.2027 zum Terminkurs (Brief) von 1,1780 USD/€,
- Devisenoption: Verkaufsoption (Put) über 500.000 USD mit dem Basispreis 1,1750 USD/€ und Fälligkeit 3.2.2027 für eine Optionsprämie von 6.000 €.
Vergleichen Sie die Euro-Erlöse ohne Sicherung, mit Devisentermingeschäft und mit Devisenoption, wenn der Kassakurs (Brief) am 3.2.2027 a) 1,2500 USD/€ bzw. b) 1,1000 USD/€ beträgt. Zinseffekte auf die Prämie bleiben unberücksichtigt.
| Kassakurs am 3.2.2027 | a) 1,2500 USD/€ (US-Dollar schwächer) | b) 1,1000 USD/€ (US-Dollar stärker) |
| ohne Sicherung | 500.000 : 1,2500 = 400.000,00 € | 500.000 : 1,1000 = 454.545,45 € |
| Devisentermingeschäft | 500.000 : 1,1780 = 424.448,22 € | 424.448,22 € (Erfüllungspflicht zum Terminkurs) |
| Devisenoption (Put) | Ausübung, weil der Basispreis günstiger ist: 500.000 : 1,1750 = 425.531,91 € − 6.000 € = 419.531,91 € | keine Ausübung, Tausch zum Kassakurs: 454.545,45 € − 6.000 € = 448.545,45 € |
Im Fall a) wertet der US-Dollar ab. Ohne Sicherung erhielte die Export-GmbH nur 400.000,00 €. Das Devisentermingeschäft bringt mit 424.448,22 € den höchsten Erlös. Die Option wird ausgeübt; wegen der Prämie liegt der Erlös mit 419.531,91 € etwas unter dem des Termingeschäfts.
Im Fall b) wertet der US-Dollar auf. Das Devisentermingeschäft muss trotzdem zum vereinbarten Terminkurs erfüllt werden; die Export-GmbH erhält 424.448,22 € und verzichtet auf 30.097,23 € gegenüber dem ungesicherten Geschäft. Die Option lässt sie dagegen verfallen und tauscht zum günstigeren Kassakurs; nach Abzug der Prämie bleiben 448.545,45 €.
Merke
Mindesterlös der Option: Der Euro-Erlös kann bei der Option nicht unter 425.531,91 € − 6.000 € = 419.531,91 € fallen, ganz gleich, wie stark der US-Dollar abwertet.
Grenzkurs: Die Option ist günstiger als das Devisentermingeschäft, wenn der Erlös ohne Ausübung abzüglich Prämie den Termin-Erlös übersteigt: 500.000 : Kurs − 6.000 > 424.448,22. Das ist bei einem Kassakurs unter 500.000 : 430.448,22 = 1,1616 USD/€ der Fall.
Beurteilung
- Das Devisentermingeschäft sichert einen festen Euro-Betrag. Es eignet sich, wenn Betrag und Zeitpunkt des Zahlungseingangs feststehen und das Unternehmen sicher kalkulieren will. Kursgewinne sind ausgeschlossen.
- Die Devisenoption begrenzt den Verlust auf die Prämie und lässt Kursgewinne zu. Sie ist teurer, weil die Prämie in jedem Fall verloren ist. Sie eignet sich vor allem, wenn unsicher ist, ob die Zahlung überhaupt eingeht, z. B. bei einem Angebot in einer Ausschreibung: Erhält das Unternehmen den Zuschlag nicht, lässt es die Option verfallen. Ein Devisentermingeschäft müsste es dagegen trotzdem erfüllen.
Hinweis
Weitere Möglichkeiten zur Begrenzung des Währungsrisikos:
- Fakturierung in Euro: Das Wechselkursrisiko geht auf den ausländischen Geschäftspartner über.
- Fremdwährungskredit: Der Exporteur nimmt einen Kredit in derselben Währung, Höhe und Laufzeit auf, tauscht den Betrag sofort in Euro und tilgt den Kredit später mit dem Exporterlös.
- Netting: Forderungen und Verbindlichkeiten in derselben Währung mit gleicher Fälligkeit werden gegeneinander verrechnet; nur der Saldo ist noch abzusichern.
Prüfungstipp
In der Prüfung wird der Vergleich meist mit dem Operator „Erläutern“ verlangt. Nennen Sie die Begriffe Basispreis, Optionsprämie und Erfüllungszeitpunkt bzw. Erfüllungspflicht ausdrücklich, rechnen Sie bei vorgegebenen Kursen beide Varianten durch und begründen Sie Ihre Empfehlung mit der Sicherheit des Zahlungseingangs.