In der Bilanzbuchhalterprüfung wird die Kapitalflussrechnung fast immer nach der indirekten Methode verlangt: Aus zwei aufeinanderfolgenden Bilanzen und einigen Zusatzangaben zur Gewinn- und Verlustrechnung leiten Sie den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit, den Cashflow aus Investitionstätigkeit und den Cashflow aus Finanzierungstätigkeit ab. Dieser Lerntext zeigt Ihnen das Schema der Formelsammlung, die Mindestgliederung nach DRS 21 und ein vollständig durchgerechnetes Beispiel.
Rechtsgrundlage und Finanzmittelfonds
Merke
Die Kapitalflussrechnung ist Pflichtbestandteil
- des Jahresabschlusses kapitalmarktorientierter Kapitalgesellschaften, die nicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet sind (§ 264 Abs. 1 Satz 2 HGB), und
- des Konzernabschlusses (§ 297 Abs. 1 HGB).
Wie sie aufzustellen ist, regelt der Deutsche Rechnungslegungs Standard Nr. 21 (DRS 21) „Kapitalflussrechnung“.
Die Kapitalflussrechnung erklärt die Veränderung des Finanzmittelfonds. Zum Finanzmittelfonds gehören nach DRS 21:
- Zahlungsmittel: Barmittel und täglich fällige Sichtguthaben,
- Zahlungsmitteläquivalente: kurzfristige, äußerst liquide Finanzmittel mit einer Restlaufzeit von höchstens drei Monaten im Erwerbszeitpunkt,
- abzüglich jederzeit fälliger Bankverbindlichkeiten (z. B. Kontokorrentkredite), soweit sie zur Disposition der liquiden Mittel gehören; sie werden offen abgesetzt.
In Prüfungsaufgaben entspricht der Finanzmittelfonds meist den liquiden Mitteln (Kasse und Bankguthaben) der Bilanz.
Schema der indirekten Methode (Formelsammlung)
Bei der indirekten Methode gehen Sie vom Jahresergebnis aus und korrigieren es um alle Posten, die zwar das Ergebnis, aber nicht den Zahlungsmittelbestand verändert haben. Die Formelsammlung gibt folgendes Grundschema vor (in Anlehnung an DRS 21):
Posten | Erläuterung |
Jahresüberschuss/-fehlbetrag | Ausgangsgröße aus der Gewinn- und Verlustrechnung |
+ Abschreibungen / – Zuschreibungen auf Anlagevermögen | Aufwand bzw. Ertrag ohne Zahlung |
± Veränderung der Rückstellungen | Zunahme: Aufwand ohne Zahlung (+); Abnahme: Zahlung ohne Aufwand (–) |
± Veränderung Vorräte, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und anderer Aktiva | Zunahme bindet Zahlungsmittel (–); Abnahme setzt Zahlungsmittel frei (+) |
± Veränderung Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und anderer Passiva | Zunahme schont Zahlungsmittel (+); Abnahme führt zu Auszahlungen (–) |
± Gewinn/Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen | Gewinn abziehen, Verlust hinzurechnen; der gesamte Verkaufserlös erscheint in der Investitionstätigkeit |
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit |
|
± Cashflow aus Investitionstätigkeit | stets direkt: Ein- und Auszahlungen für Anlagevermögen, erhaltene Zinsen und Dividenden |
± Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | stets direkt: Zahlungen mit Eigen- und Fremdkapitalgebern, gezahlte Zinsen und Dividenden |
= Veränderung des Finanzmittelfonds |
|
Tab. 25a: Grundschema der indirekten Methode nach der Formelsammlung
Methode
Vorzeichenregel für die Bestandsveränderungen:
- Aktivposten (Vorräte, Forderungen) nehmen zu → Zahlungsmittel sind gebunden → abziehen.
- Aktivposten nehmen ab → Zahlungsmittel fließen zu → hinzurechnen.
- Passivposten (Rückstellungen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen) nehmen zu → Auszahlung ist noch nicht erfolgt → hinzurechnen.
- Passivposten nehmen ab → Auszahlung ist erfolgt → abziehen.
Mindestgliederung nach DRS 21
DRS 21 gibt für alle drei Bereiche eine Mindestgliederung vor. Für den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode enthält sie über das Grundschema hinaus vor allem folgende Zeilen:
- ± sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge,
- + Zinsaufwendungen / – Zinserträge und – sonstige Beteiligungserträge (weil die gezahlten Zinsen in der Finanzierungstätigkeit und die erhaltenen Zinsen und Dividenden in der Investitionstätigkeit erscheinen),
- ± Ertragsteueraufwand/-ertrag und –/+ Ertragsteuerzahlungen (Ertragsteuerzahlungen sind gesondert anzugeben),
- Ein- und Auszahlungen sowie Aufwendungen und Erträge aus außergewöhnlichen Posten (gesondert anzugeben).
Die Cashflows aus Investitions- und aus Finanzierungstätigkeit werden nach DRS 21 immer direkt dargestellt, also mit den einzelnen Ein- und Auszahlungen. Die Mindestgliederung umfasst dort unter anderem:
- Investitionstätigkeit: Einzahlungen aus Abgängen und Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände, Sachanlagen und Finanzanlagen, erhaltene Zinsen, erhaltene Dividenden,
- Finanzierungstätigkeit: Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen, Auszahlungen an Gesellschafter (z. B. Dividenden, Erwerb eigener Anteile), Einzahlungen aus der Aufnahme und Auszahlungen für die Tilgung von Anleihen und Krediten, gezahlte Zinsen.
Zuschüsse ordnet DRS 21 seit DRÄS 13 (Geschäftsjahre ab 2023) nach ihrem Charakter zu: Investitionszuschüsse der öffentlichen Hand gehören zur Investitionstätigkeit, Zuschüsse von Gesellschaftern und unbedingt rückzahlbare Zuschüsse zur Finanzierungstätigkeit, Ertrags- und Aufwandszuschüsse der öffentlichen Hand zur laufenden Geschäftstätigkeit.
Den Abschluss bildet der Finanzmittelfonds:
Merke
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (Summe der drei Cashflows)
± wechselkurs-, bewertungs- und konsolidierungskreisbedingte Änderungen des Finanzmittelfonds
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode
= Finanzmittelfonds am Ende der Periode
Hinweis
Das Grundschema der Formelsammlung enthält keine Zeile für Zinsen und Ertragsteuern. Nennt eine Prüfungsaufgabe gezahlte und erhaltene Zinsen gesondert, ordnen Sie sie nach DRS 21 der Finanzierungs- bzw. Investitionstätigkeit zu und korrigieren den Jahresüberschuss im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit entsprechend (Zinsaufwand hinzurechnen, Zinsertrag abziehen). Enthält die Aufgabe keine solchen Angaben, entfällt diese Korrektur.
Beispiel: Kapitalflussrechnung der M-GmbH für 2026
Beispiel
Die M-GmbH legt Ihnen folgende Bilanzen (in T€) vor:
Aktiva | 31.12.2025 | 31.12.2026 | Passiva | 31.12.2025 | 31.12.2026 |
Sachanlagen | 600 | 740 | Eigenkapital | 450 | 540 |
Vorräte | 140 | 165 | Rückstellungen | 60 | 75 |
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen | 110 | 95 | Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (Darlehen) | 315 | 375 |
Liquide Mittel | 45 | 72 | Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen | 70 | 82 |
Summe | 895 | 1.072 | Summe | 895 | 1.072 |
Zusatzangaben für 2026:
- Jahresüberschuss 120 T€; im Jahr 2026 wurde eine Dividende von 30 T€ für 2025 ausgezahlt.
- Abschreibungen auf Sachanlagen 80 T€.
- Eine Maschine mit einem Buchwert von 30 T€ wurde für 40 T€ bar verkauft.
- Investitionen in Sachanlagen 250 T€ (bar bezahlt).
- Neues Darlehen 100 T€, Tilgung bestehender Darlehen 40 T€.
- Im Jahresüberschuss sind Zinsaufwendungen von 18 T€ und Zinserträge von 4 T€ enthalten; beide wurden im Jahr 2026 gezahlt bzw. vereinnahmt.
- Der Finanzmittelfonds entspricht den liquiden Mitteln.
Erstellen Sie die Kapitalflussrechnung 2026 nach DRS 21; ermitteln Sie den Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit nach der indirekten Methode.
Lösung
Posten | T€ |
Jahresüberschuss | 120 |
+ Abschreibungen auf Sachanlagen | + 80 |
+ Zunahme der Rückstellungen (75 – 60) | + 15 |
– Zunahme der Vorräte (165 – 140) | – 25 |
+ Abnahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (110 – 95) | + 15 |
+ Zunahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (82 – 70) | + 12 |
– Gewinn aus dem Abgang von Anlagevermögen (40 – 30) | – 10 |
+ Zinsaufwendungen / – Zinserträge (18 – 4) | + 14 |
= Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit | 221 |
+ Einzahlungen aus Abgängen von Sachanlagen | + 40 |
– Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen | – 250 |
+ erhaltene Zinsen | + 4 |
= Cashflow aus Investitionstätigkeit | – 206 |
+ Einzahlungen aus der Aufnahme von Darlehen | + 100 |
– Auszahlungen für die Tilgung von Darlehen | – 40 |
– gezahlte Dividende | – 30 |
– gezahlte Zinsen | – 18 |
= Cashflow aus Finanzierungstätigkeit | + 12 |
Zahlungswirksame Veränderung des Finanzmittelfonds (221 – 206 + 12) | + 27 |
+ Finanzmittelfonds am 31.12.2025 | 45 |
= Finanzmittelfonds am 31.12.2026 | 72 |
Tab. 25b: Kapitalflussrechnung der M-GmbH 2026 (indirekte Methode)
Die Probe gelingt: Der errechnete Endbestand von 72 T€ stimmt mit den liquiden Mitteln der Bilanz zum 31.12.2026 überein. Auch die Sachanlagen lassen sich abstimmen: 600 + 250 – 30 – 80 = 740 T€; ebenso das Eigenkapital: 450 + 120 – 30 = 540 T€ und die Darlehen: 315 + 100 – 40 = 375 T€.
Methode
Typische Fehler in der Prüfung:
- Den Gewinn aus dem Anlagenabgang nicht abziehen: Der Verkaufserlös von 40 T€ wird sonst teilweise doppelt erfasst (10 T€ im Jahresüberschuss und 40 T€ in der Investitionstätigkeit).
- Die Abschreibungen in der Investitionstätigkeit erfassen: Abschreibungen sind nicht zahlungswirksam und werden nur im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit hinzugerechnet.
- Vorzeichen der Bestandsveränderungen vertauschen (siehe Vorzeichenregel oben).
- Die Dividende des Vorjahres im Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit abziehen: Sie gehört zur Finanzierungstätigkeit.
Aus der Kapitalflussrechnung lässt sich der Free Cashflow ableiten. Er zeigt, wie viel Zahlungsmittel nach den Investitionen für Gesellschafter und Kreditgeber zur Verfügung stehen:
Merke
Im Beispiel: 221 – 206 = 15 T€ (positiv, Sollwert: größer als 0).
Die M-GmbH hat den Mittelabfluss aus Investitionstätigkeit (206 T€) also vollständig aus dem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit finanziert; zusammen mit dem Überschuss aus der Finanzierungstätigkeit (12 T€) ist der Finanzmittelfonds um 15 + 12 = 27 T€ gestiegen.
Direkte und indirekte Methode im Vergleich
Merkmal | Direkte Methode | Indirekte Methode |
Ausgangspunkt | einzelne Einzahlungen und Auszahlungen (z. B. von Kunden, an Lieferanten und Beschäftigte) | Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
Vorgehen | Einzahlungen und Auszahlungen werden unmittelbar gegenübergestellt | zahlungsunwirksame Aufwendungen hinzurechnen, zahlungsunwirksame Erträge abziehen, Veränderungen von Vorräten, Forderungen und Verbindlichkeiten berücksichtigen |
Aussage | zeigt die Bruttozahlungsströme, sehr anschaulich | zeigt, warum Jahresergebnis und Cashflow voneinander abweichen |
Datengrundlage | Zahlungsdaten aus der Buchhaltung, für Externe kaum verfügbar | Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, auch für Externe ableitbar |
Bedeutung | selten | in der Praxis und in der Bilanzbuchhalterprüfung Standard |
Tab. 25c: Direkte und indirekte Methode im Vergleich
Merke
Grenzen der Kapitalflussrechnung
- Die Kapitalflussrechnung ist vergangenheitsbezogen; für die Liquiditätssteuerung brauchen Sie zusätzlich einen Finanzplan.
- Manche Zahlungen lassen sich mehreren Bereichen zuordnen. DRS 21 verlangt dann eine sachgerechte Zuordnung, die bei wesentlichen Beträgen anzugeben und zu erläutern ist; die gewählte Darstellung ist stetig beizubehalten.
- Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit lässt sich zum Stichtag gestalten, z. B. durch den Verkauf von Forderungen (Factoring) oder das Hinauszögern von Zahlungen an Lieferanten.
- Die indirekte Methode zeigt nur den Saldo der laufenden Geschäftstätigkeit, nicht die einzelnen Ein- und Auszahlungen.