Ist der Finanzbedarf ermittelt, wirkt der Bilanzbuchhalter an den Verhandlungen mit den Kreditgebern mit. Er bereitet die Unterlagen vor, vergleicht die Angebote und stellt das Verhandlungsergebnis mit einer Handlungsempfehlung für die Unternehmensleitung dar.
Vorbereitung der Kreditverhandlung
Finanzbedarf ermitteln: Kapitalbedarf aus dem Investitions- bzw. Kapitalbedarfsplan, abzüglich verfügbarer Eigenmittel und Innenfinanzierung; zeitlicher Verlauf aus dem Liquiditätsplan (wann wird wie viel benötigt?). Daraus ergeben sich Kreditbetrag, Auszahlungszeitpunkte und gewünschte Laufzeit.
Fristenkongruenz beachten: Langfristig gebundenes Vermögen (z. B. Gebäude, Maschinen) langfristig finanzieren; die Laufzeit sollte die Nutzungsdauer nicht überschreiten (Goldene Finanzierungsregel).
Kapitaldienstfähigkeit nachweisen: Planrechnung, aus der hervorgeht, dass Zins und Tilgung aus dem Cashflow geleistet werden können.
Unterlagen zusammenstellen: Jahresabschlüsse der letzten Jahre, aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung, Plan-GuV, Liquiditätsplan, Investitionsplan mit Angeboten, Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag.
Sicherheitenspiegel erstellen: Welche Sicherheiten stehen zur Verfügung, mit welchem Beleihungswert und welcher Beleihungsgrenze? Welche Sicherheiten sind bereits an andere Gläubiger vergeben?
Mehrere Angebote einholen und eine eigene Verhandlungsposition festlegen (Ziel, Mindestanforderungen, Zugeständnisse).
Verhandlungspunkte
Verhandlungspunkt | Worauf es ankommt |
Kreditbetrag und Auszahlung | Betrag nach Finanzbedarf, Auszahlung in Teilbeträgen, Auszahlungskurs (Disagio) |
Zins | Nominalzins, Effektivzins, Festzins oder variabler Zins, Dauer der Zinsbindung, ratingabhängige Margen |
Laufzeit und Tilgung | Laufzeit passend zur Nutzungsdauer, Tilgungsform (Raten-, Annuitäten- oder endfälliges Darlehen), tilgungsfreie Anlaufjahre, Sondertilgungsrechte |
Nebenkosten | Bereitstellungszinsen (Beginn und Höhe), Bearbeitungsentgelte, Kosten der Sicherheitenbestellung, Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung |
Sicherheiten | Art und Umfang, Bewertung (Beleihungsgrenzen), Freigabe von Sicherheiten bei planmäßiger Tilgung, möglichst keine persönliche Haftung der Gesellschafter |
Auflagen (Covenants) | Höhe der Kennzahlengrenzen (z. B. Mindesteigenkapitalquote), Folgen bei Verstoß, Berichtspflichten |
Merke
Vergleichen Sie Kreditangebote nicht nur nach dem Nominalzins. Maßgeblich sind die gesamten Kosten (Effektivzins, Nebenkosten), die Liquiditätsbelastung je Jahr (passt sie zum Liquiditätsplan?), die Dauer der Zinsbindung (Zinsänderungsrisiko bei Anschlussfinanzierung), die verlangten Sicherheiten und die Auflagen.
Verhandlungsergebnis und Handlungsempfehlung
Das Verhandlungsergebnis wird der Unternehmensleitung als schriftliche Entscheidungsvorlage mit einer begründeten Handlungsempfehlung vorgelegt. Sie folgt einem festen Aufbau:
Ausgangslage: Anlass, Finanzbedarf, Zeitpunkt
Alternativen: die Angebote mit ihren wesentlichen Konditionen
Bewertung: quantitativ (Zinskosten, Liquiditätsbelastung, Effektivzins) und qualitativ (Zinsänderungsrisiko, Sicherheiten, Auflagen, Flexibilität, Abhängigkeit von einer Bank)
Empfehlung mit Begründung und den nächsten Schritten
Beispiel
Muster einer Handlungsempfehlung
An: Geschäftsführung der L-GmbH
Betreff: Finanzierung der Fertigungshalle 2027
Ausgangslage: Für den Bau der Fertigungshalle werden nach dem Kapitalbedarfsplan 2.000.000 € benötigt. 500.000 € stehen aus Eigenmitteln zur Verfügung; der Kreditbedarf beträgt 1.500.000 €, Auszahlung im 1. Quartal 2027.
Alternativen: Bank A: Annuitätendarlehen, 10 Jahre, 4,4 % p. a., Zinsbindung 10 Jahre, Sicherheit Grundschuld. Bank B: Annuitätendarlehen, 10 Jahre, 4,1 % p. a., Zinsbindung 5 Jahre, Sicherheit Grundschuld und selbstschuldnerische Bürgschaft der Gesellschafter, Mindesteigenkapitalquote 30 % als Auflage.
Bewertung: Bank B ist in den ersten fünf Jahren günstiger. Nach fünf Jahren besteht jedoch ein Zinsänderungsrisiko für die Restschuld. Unsere Eigenkapitalquote liegt derzeit bei 32 %; die Auflage könnte bereits bei einem Verlustjahr verletzt werden, was zur Kündigung führen kann. Die Bürgschaft belastet die Gesellschafter persönlich.
Empfehlung: Wir empfehlen das Angebot von Bank A. Die Zinsmehrkosten sind der Preis für Planungssicherheit über die gesamte Laufzeit, die Liquiditätsbelastung ist im Liquiditätsplan abgedeckt und es entstehen keine zusätzlichen Haftungsrisiken. Vor Vertragsabschluss sollte mit Bank A noch über ein jährliches Sondertilgungsrecht und die Höhe der Bereitstellungszinsen verhandelt werden.
Prüfungstipp
In der Prüfung werden Kreditverhandlung und Handlungsempfehlung meist mit einer Rechnung verbunden (z. B. Tilgungsplan, Liquiditätsbelastung, Vorfinanzierungszinsen). Begründen Sie Ihre Empfehlung immer mit Zahlen und mit mindestens einem qualitativen Argument (Zinsänderungsrisiko, Sicherheiten, Auflagen, Liquidität). Ein Fallbeispiel finden Sie im Falltraining „Kreditfinanzierung“, Teil c).