Bevor eine Bank einen Kredit gewährt, prüft sie zweierlei: Kann der Kreditnehmer rechtswirksam einen Kreditvertrag abschließen (Kreditfähigkeit)? Und ist zu erwarten, dass er Zins und Tilgung vertragsgemäß leisten wird (Kreditwürdigkeit bzw. Bonität)? Das Ergebnis der Kreditwürdigkeitsprüfung verdichtet die Bank in einem Rating. Vom Rating hängt ab, wie viel Eigenkapital die Bank nach den Baseler Eigenkapitalregeln für den Kredit vorhalten muss, und damit auch, zu welchen Konditionen sie den Kredit anbietet.
Ablauf eines Kreditgeschäfts
Kreditantrag: Der Kreditnehmer nennt Kreditbetrag, Verwendungszweck, Laufzeit, gewünschte Tilgung und angebotene Sicherheiten und reicht die Unterlagen ein.
Kreditprüfung: Die Bank prüft Kreditfähigkeit, Kreditwürdigkeit und Kapitaldienstfähigkeit sowie die angebotenen Sicherheiten und ermittelt das Rating.
Kreditentscheidung und Kreditvertrag: Die Bank legt Zins, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgung, Sicherheiten und Auflagen fest.
Bestellung der Sicherheiten (z. B. Eintragung einer Grundschuld, Sicherungsübereignung, Bürgschaftserklärung).
Auszahlung des Kredits, bei Bauvorhaben oft in Teilbeträgen nach Baufortschritt (für nicht abgerufene Beträge werden häufig Bereitstellungszinsen vereinbart).
Kreditüberwachung: laufende Offenlegung der wirtschaftlichen Verhältnisse, Kontrolle der Auflagen, regelmäßige Überprüfung von Rating und Sicherheiten.
Rückzahlung und Freigabe der Sicherheiten.
Kreditfähigkeit
Kreditfähig ist, wer rechtswirksam Kreditverträge abschließen kann. Die Bank prüft deshalb, ob der Kreditnehmer rechtsfähig und geschäftsfähig ist und ob die handelnden Personen den Kreditnehmer wirksam vertreten dürfen. Grundlage sind insbesondere der Handelsregisterauszug und der Gesellschaftsvertrag.
Kreditnehmer | Kreditfähigkeit / Vertretung |
natürliche Person | volle Geschäftsfähigkeit (§§ 104 ff. BGB); ein Minderjähriger braucht für eine Kreditaufnahme die Zustimmung seines gesetzlichen Vertreters und die Genehmigung des Familiengerichts |
OHG, KG | Die Gesellschaft selbst ist Kreditnehmer. Sie wird durch die vertretungsberechtigten Gesellschafter vertreten (§ 124 HGB), bei der KG nur durch die Komplementäre; Kommanditisten sind nicht zur Vertretung befugt (§ 170 HGB). |
GmbH, AG | Die Gesellschaft wird durch ihre Organe vertreten: GmbH durch die Geschäftsführer (§ 35 GmbHG), AG durch den Vorstand (§ 78 AktG). Zu prüfen ist, ob Einzel- oder Gesamtvertretung besteht. |
Prokurist, Handlungsbevollmächtigter | Der Prokurist darf Kredite aufnehmen, Grundstücke aber nur belasten (z. B. mit einer Grundschuld), wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist (§ 49 Abs. 2 HGB). Der Handlungsbevollmächtigte darf Darlehen nur aufnehmen, wenn ihm diese Befugnis besonders erteilt ist (§ 54 Abs. 2 HGB). |
Kreditwürdigkeit (Bonität)
Kreditwürdig ist ein Kreditnehmer, wenn aufgrund seiner Person und seiner wirtschaftlichen Verhältnisse zu erwarten ist, dass er den Kredit vertragsgemäß bedient. Man unterscheidet:
persönliche Kreditwürdigkeit: Zuverlässigkeit, fachliche und kaufmännische Qualifikation der Unternehmensleitung, Unternehmensnachfolge, bisheriges Zahlungsverhalten (Kontoführung, Auskünfte von Wirtschaftsauskunfteien und der SCHUFA);
sachliche (wirtschaftliche) Kreditwürdigkeit: Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nach den Jahresabschlüssen, aktuelle Zahlen (betriebswirtschaftliche Auswertungen), Planrechnungen (Plan-GuV, Liquiditätsplan, Investitionsplan), Markt- und Branchenlage sowie die angebotenen Sicherheiten.
Bei der Auswertung der Jahresabschlüsse verwendet die Bank vor allem folgende Kennzahlen (Richtwerte nach der Formelsammlung):
Kennzahl | Formel | Richtwert |
Eigenkapitalquote | bilanzanalytisches EK ÷ bilanzanalytisches Gesamtkapital · 100 | mindestens ca. 33 % (Praxiserfahrung) |
Verschuldungskoeffizient | bilanzanalytisches FK ÷ bilanzanalytisches EK | nicht mehr als 2 |
dynamischer Verschuldungsgrad (in Jahren) | Fremdkapital ÷ Cashflow | je niedriger, desto besser |
Anlagendeckungsgrad II | (EK + langfr. FK + mittelfr. FK) ÷ Anlagevermögen · 100 | mindestens 100 % |
Liquidität 2. Grades | (liquide Mittel + Forderungen) ÷ kurzfr. bilanzanalytisches FK · 100 | mindestens 100 % |
Merke
Offenlegung nach § 18 KWG: Eine Bank darf einen Kredit, der insgesamt 1.500.000 € oder 10 % ihres Kernkapitals übersteigt, nur gewähren, wenn sie sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers offenlegen lässt, insbesondere durch Vorlage der Jahresabschlüsse (§ 18 Abs. 1 Satz 1 KWG). Davon kann sie absehen, wenn das Verlangen wegen der gestellten Sicherheiten oder der Mitverpflichteten offensichtlich unbegründet wäre (§ 18 Abs. 1 Satz 2 KWG). Die Offenlegung ist nicht nur bei der Kreditvergabe, sondern laufend während der Kreditlaufzeit erforderlich.
Kapitaldienstfähigkeit (Tilgungsfähigkeitsberechnung)
Der wichtigste Teil der Kreditwürdigkeitsprüfung ist die Frage, ob das Unternehmen den Kapitaldienst (Zins und Tilgung) aus seinen laufenden Einnahmeüberschüssen tragen kann. Sicherheiten sollen den Kredit nur für den Notfall absichern; zurückgezahlt werden soll er aus dem Cashflow. Die Bank vergleicht deshalb den für den Kapitaldienst verfügbaren Cashflow mit dem Kapitaldienst des neuen Kredits.
Methode
Schema der Kapitaldienstfähigkeit (vereinfacht):
Jahresüberschuss (vor Zinsen des neuen Kredits)
+ Abschreibungen auf das Anlagevermögen
+ Zunahme der Rückstellungen
= Brutto-Cashflow (Praktikerformel)
− Gewinnausschüttungen bzw. Privatentnahmen
− Tilgung bestehender Kredite
= für den neuen Kapitaldienst verfügbarer Betrag (Kapitaldienstgrenze)
Kapitaldienst des neuen Kredits beim Annuitätendarlehen: ANN = C0 · KWF
Kapitaldienstdeckungsgrad = verfügbarer Betrag ÷ Kapitaldienst des neuen Kredits (sollte deutlich über 1 liegen)
Höchstens tragbarer Kreditbetrag = verfügbarer Betrag · BWF
Beispiel
Die K-GmbH beantragt im Jahr 2026 ein Investitionsdarlehen über 1.200.000 € (Annuitätendarlehen, 5 % p. a., Laufzeit 8 Jahre). Für 2027 plant sie: Jahresüberschuss 210.000 € (ohne die Zinsen des neuen Darlehens), Abschreibungen 190.000 €, Zunahme der Rückstellungen 30.000 €, Gewinnausschüttung 80.000 €, Tilgung bestehender Darlehen 100.000 €.
Jahresüberschuss | 210.000 € |
+ Abschreibungen | 190.000 € |
+ Zunahme der Rückstellungen | 30.000 € |
= Brutto-Cashflow | 430.000 € |
− Gewinnausschüttung | 80.000 € |
− Tilgung bestehender Darlehen | 100.000 € |
= verfügbar für den neuen Kapitaldienst | 250.000 € |
KWF (5 %, 8 Jahre) = 1,058 · 0,05 ÷ (1,058 − 1) = 0,154722
ANN = 1.200.000 € · 0,154722 = 185.666 €
Überdeckung: 250.000 € − 185.666 € = 64.334 €; Kapitaldienstdeckungsgrad: 250.000 € ÷ 185.666 € = 1,35
Höchstens tragbarer Kredit: BWF (5 %, 8 Jahre) = 6,463213; 250.000 € · 6,463213 = 1.615.803 €
Ergebnis: Die K-GmbH kann den Kapitaldienst aus dem geplanten Cashflow tragen; es verbleibt ein Puffer von rund 35 %. Die Kapitaldienstfähigkeit ist gegeben.
Hinweis
Die Rechnung ist vereinfacht: Die Zinsen des neuen Darlehens mindern den künftigen Jahresüberschuss und damit auch die Ertragsteuern. Banken rechnen in der Praxis zudem oft mit einem Cashflow vor Zinsen (z. B. auf Basis des EBITDA abzüglich Steuern und notwendiger Ersatzinvestitionen) und stellen ihm den gesamten Kapitaldienst aller Kredite gegenüber. Entscheidend ist in der Prüfung, dass Sie den verfügbaren Cashflow nachvollziehbar ermitteln und mit dem Kapitaldienst vergleichen.
Rating
Ein Rating ist eine standardisierte Bonitätsbeurteilung. Es drückt in einer Ratingklasse aus, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass der Kreditnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt (Ausfallwahrscheinlichkeit; bei bankinternen Ratings meist bezogen auf ein Jahr).
Internes Rating: Die Bank beurteilt den Kreditnehmer mit eigenen Verfahren. Es ist die Regel bei mittelständischen Unternehmen.
Externes Rating: Eine Ratingagentur (z. B. S&P Global Ratings, Moody’s, Fitch) beurteilt das Unternehmen im Auftrag des Unternehmens. Externe Ratings haben vor allem große, kapitalmarktorientierte Unternehmen (z. B. Emittenten von Anleihen).
In das Rating gehen quantitative Faktoren (Kennzahlen aus Jahresabschluss und Planung, Kapitaldienstfähigkeit) und qualitative Faktoren (Management, Marktstellung, Branche, Planungs- und Controllingqualität, Kontoführung, Informationsverhalten) ein.
Ratingklasse (Agenturen) | Bedeutung |
AAA bis BBB− | Investment Grade: sehr gute bis befriedigende Bonität, geringe Ausfallwahrscheinlichkeit |
BB+ bis B− | spekulativ (Non-Investment Grade): erhöhtes Ausfallrisiko |
CCC bis C | sehr hohes Ausfallrisiko |
D | Zahlungsausfall |
Basel III und CRR III: Eigenkapitalregeln der Banken
Die Baseler Eigenkapitalregeln (Basel I 1988, Basel II 2004, Basel III ab 2010, Finalisierung 2017, oft „Basel IV“ genannt) verpflichten Banken, ihre Kredite mit Eigenkapital zu unterlegen. In der EU sind sie vor allem in der Kapitaladäquanzverordnung CRR (Verordnung (EU) Nr. 575/2013) umgesetzt. Die finalen Basel-III-Regeln hat die EU mit der CRR III (Verordnung (EU) 2024/1623) übernommen; sie ist im Wesentlichen seit dem 01.01.2025 anzuwenden.
Die Bank muss ihre risikogewichteten Aktiva (RWA) mit mindestens 8 % Eigenmitteln unterlegen (davon mindestens 4,5 % hartes Kernkapital und 6 % Kernkapital). Hinzu kommen Kapitalpuffer, z. B. der Kapitalerhaltungspuffer von 2,5 %.
Das Risikogewicht eines Kredits hängt von der Bonität des Kreditnehmers und den Sicherheiten ab: Je schlechter das Rating, desto höher das Risikogewicht und desto mehr Eigenkapital muss die Bank binden. Im Kreditrisiko-Standardansatz gilt für Unternehmen ohne externes Rating grundsätzlich ein Risikogewicht von 100 %. Banken mit genehmigten internen Ratingverfahren berechnen die Risikogewichte selbst.
Output-Floor: Die mit internen Modellen ermittelten RWA dürfen künftig 72,5 % der RWA nach den Standardansätzen nicht unterschreiten. Der Output-Floor wird ab 2025 stufenweise eingeführt, beginnend mit 50 %, und gilt ab 2030 in voller Höhe. Für bestimmte Kredite an Unternehmen ohne externes Rating gelten Übergangserleichterungen bis Ende 2032.
Beispiel
Eine Bank vergibt einen Kredit von 1.000.000 € an ein Unternehmen. Bei einem Risikogewicht von 100 % betragen die RWA 1.000.000 €; die Bank muss mindestens 8 % = 80.000 € Eigenmittel vorhalten (mit Kapitalerhaltungspuffer 10,5 % = 105.000 €). Führt eine bessere Bonität bzw. werthaltige Sicherheit zu einem Risikogewicht von 50 %, sinkt die Mindestunterlegung auf 40.000 €. Eigenkapital ist für die Bank teuer; der geringere Eigenkapitalbedarf schlägt sich in günstigeren Konditionen nieder.
Auswirkungen auf die Kreditkonditionen
Kondition | Auswirkung |
Zinsgestaltung | Der Kreditzins enthält eine bonitätsabhängige Risikoprämie und die Eigenkapitalkosten der Bank. Ein schlechteres Rating führt zu höheren Zinsaufschlägen; häufig werden ratingabhängige Margen vereinbart (Zinsanpassung bei Ratingänderung). |
Laufzeit | Lange Laufzeiten bedeuten ein höheres Ausfallrisiko und binden Eigenkapital und Liquidität der Bank länger. Bei schwacher Bonität bieten Banken kürzere Laufzeiten und Zinsbindungen an oder verlangen Laufzeitaufschläge. |
Rückzahlung | Banken verlangen eher laufende Tilgung (Raten- oder Annuitätendarlehen) statt endfälliger Darlehen, kürzere tilgungsfreie Zeiten und Sondertilgungen bei Verschlechterung. |
Sicherheiten und Auflagen | Anerkannte Sicherheiten mindern das Kreditrisiko und damit den Eigenkapitalbedarf der Bank. Deshalb werden mehr und werthaltige Sicherheiten verlangt, dazu Auflagen (Covenants), z. B. eine Mindesteigenkapitalquote oder ein höchster dynamischer Verschuldungsgrad, sowie eine laufende Berichterstattung. |
Merke
Ein Unternehmen kann seine Kreditkonditionen verbessern, indem es sein Rating verbessert: Eigenkapitalquote erhöhen, Verschuldung abbauen, Liquidität sichern, Planungsrechnungen und aktuelle Zahlen zeitnah und vollständig vorlegen und offen mit der Bank kommunizieren.
Prüfungstipp
In der Prüfung wird häufig verlangt, die Auswirkungen der Eigenkapitalregeln der Banken auf Zins, Laufzeit, Rückzahlung und Sicherheiten zu erläutern oder die Kapitaldienstfähigkeit zu berechnen. Beachten Sie: Die „Bankers’ Rule“ (Eigenkapitalquote des Kreditnehmers von mindestens ca. einem Drittel) ist eine Praxisregel. Basel III bzw. die CRR regeln die Eigenmittel der Banken, nicht die Eigenkapitalquote der Kreditnehmer.