Unterscheiden Sie Devisentermingeschäft und Devisenoption zur Absicherung einer Fremdwährungsforderung. Angabe zur Lösung in den Kapiteln Vergleich Devisentermingeschäft und Devisenoption und Devisenoptionsgeschäfte.
Methode
Musterlösung: Beim Devisentermingeschäft verkauft der Exporteur den Fremdwährungsbetrag schon heute zum Terminkurs auf den Fälligkeitstag. Das Geschäft ist für beide Seiten bindend: Der Euro-Betrag steht fest, eine Prämie fällt nicht an, an einer günstigen Kursentwicklung nimmt der Exporteur aber nicht teil.
Bei der Devisenoption erwirbt er gegen Zahlung einer Optionsprämie das Recht, aber nicht die Pflicht, den Betrag zum vereinbarten Basiskurs zu verkaufen. Entwickelt sich der Kurs ungünstig, übt er die Option aus; entwickelt er sich günstig, lässt er sie verfallen und tauscht zum Kassakurs. Der Verlust ist auf die Prämie begrenzt, die Gewinnchance bleibt erhalten.
Beispiel: Forderung 200.000 USD, Terminkurs bzw. Basiskurs 1,0900 USD/EUR, Optionsprämie 3.000 €. Devisentermingeschäft: 200.000 ÷ 1,0900 = 183.486,24 €. Option bei einem Kassakurs von 1,1200: Ausübung, 183.486,24 − 3.000 = 180.486,24 €; bei 1,0500: Verfall, 200.000 ÷ 1,0500 − 3.000 = 187.476,19 €.