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Finanzmanagement - Aufgabe: Forfaitierung, Factoring und Hermesdeckungen

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Finanzmanagement

Aufgabe: Forfaitierung, Factoring und Hermesdeckungen

Unterscheiden Sie Forfaitierung und Factoring, und erläutern Sie die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen). Angabe zur Lösung in den Kapiteln Forfaitierung, Factoring und Bankgarantien und Exportkreditgarantien.

Methode

Musterlösung: Beim Factoring kauft ein Factor laufend kurzfristige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen auf Grundlage eines Rahmenvertrags an (Finanzierungs-, beim echten Factoring Delkredere- und meist Dienstleistungsfunktion).

Bei der Forfaitierung kauft ein Forfaiteur einzelne mittel- bis langfristige Exportforderungen, die meist durch Wechsel, Bankgarantie oder Aval gesichert sind, ohne Rückgriff auf den Exporteur („à forfait“). Er übernimmt das Ausfallrisiko sowie das politische, das Transfer- und gegebenenfalls das Währungsrisiko; der Exporteur haftet nur für den rechtlichen Bestand der Forderung. Die Kosten werden als Abschlag vom Forderungsbetrag verrechnet.

Die Hermesdeckungen sind Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland. Sie sichern deutsche Exporteure und die finanzierenden Banken gegen wirtschaftliche Risiken (z. B. Zahlungsunfähigkeit des Bestellers) und politische Risiken (z. B. Krieg, Embargo, Konvertierungs- und Transferrisiken) ab. Man unterscheidet die Lieferantenkreditdeckung für den Exporteur und die Finanzkreditdeckung für die Bank beim Bestellerkredit. Der Exporteur zahlt ein Entgelt und trägt eine Selbstbeteiligung. Eine Hermesdeckung erleichtert die Forfaitierung und die Finanzierung von Exportgeschäften.