Wie prüft eine Bank die Kreditwürdigkeit, und wie wirkt sich das Rating nach Basel III auf die Kreditkonditionen aus? Angabe zur Lösung in Kapitel Kreditwürdigkeit, Rating und Basel.
Methode
Musterlösung: Die Bank prüft zunächst die Kreditfähigkeit (rechtliche Fähigkeit, Kreditverträge zu schließen: Geschäftsfähigkeit, Vertretungsbefugnis, Handelsregisterauszug) und dann die Kreditwürdigkeit:
persönlich: Zuverlässigkeit, fachliche und kaufmännische Qualifikation, bisheriges Zahlungsverhalten (Auskunfteien),
wirtschaftlich: Jahresabschlüsse, betriebswirtschaftliche Auswertungen, Finanz- und Investitionspläne, Kennzahlen wie Eigenkapitalquote, Anlagendeckung, Liquidität 2. Grades und dynamischer Verschuldungsgrad, Branche und Marktstellung sowie die angebotenen Sicherheiten.
Bei Krediten von insgesamt mehr als 1.500.000 € muss sich die Bank die wirtschaftlichen Verhältnisse offenlegen lassen, insbesondere durch die Jahresabschlüsse (§ 18 KWG).
Aus den Ergebnissen bildet die Bank ein Rating, das einer Ausfallwahrscheinlichkeit entspricht. Nach Basel III (in der EU umgesetzt durch die Kapitaladäquanzverordnung CRR) muss die Bank Kredite entsprechend ihrem Risiko mit Eigenmitteln unterlegen. Je schlechter das Rating, desto höher ist das Risikogewicht und damit der Eigenmittelbedarf der Bank. Diese Kosten und die höheren Risikokosten gibt sie über höhere Zinsen und strengere Anforderungen an Sicherheiten weiter; bei einem sehr schlechten Rating lehnt sie den Kredit ab. Ein Unternehmen kann sein Rating z. B. durch eine höhere Eigenkapitalquote, fristenkongruente Finanzierung und eine offene Information der Bank verbessern.