vorläufiger Jahresüberschuss | 51.289,00 € |
Hinzurechnungen, § 8 GewStG | |
Keine Hinzurechnung, da die Zinsen und Mieten in 2016 den Betrag von 100.000 € nicht überstiegen | 0,00 € |
Kürzungen, § 9 GewStG | |
Spenden, § 9 Nr. 5 GewStG: | |
Spende 2.500 €, maximal aber max{1.250.000·0,004; 51.289·0,2} = max{5.000; 10.257,80} = 10.275,80 €. Also wird insg. nur 2.500 € abgezogen. | 2.500,00 € |
Gewerbeertrag | 48.789,00 € |
Abrundung | 48.700,00 € |
Freibetrag | 24.500,00 € |
steuerpflichtiger Gewerbeertrag | 24.200,00 € |
multipliziert mit Messzahl von 3,5 % | 847,00 € |
Hebesatz 400% | 3.388 € |
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