Wie bereits im Eingangsbeispiel erläutert, können Verrechnungspreise zu Gewinnverschiebungen zwischen nahe stehenden Personen führen. Da die deutsche Finanzverwaltung natürlich ein gewisses Interesse daran hat, dass in Deutschland tätige Unternehmen ihre Gewinne auch in Deutschland versteuern, schreibt § 1 III AStG bestimmte Methoden zur Ermittlung eines angemessen Verrrechnungspreises vor:
Wir reden über die
Preisvergleichsmethode (= comparable uncontrolled price method),
Wiederverkaufsmethode (= resale method),
Kostenaufschlagsmethode (= cost plus method).
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