Fritz Fleißig hat sein zweites juristisches Staatsexamen in Deutschland abgeschlossen und entschließt sich zu einem Master of Laws (LL.M.) - Studium an einer Law School in den USA. Hierfür erhält er ein angemessenes Stipendium eines deutschen gemeinnützigen Vereins in Höhe von 20.000 €. In Deutschland behält er seine Wohnung.
Muss Fleißig diese Unterstützung in Deutschland oder in den USA versteuern?
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