Fritz Müller aus Saarbrücken ist Eigentümer eines vermieteten Grundstücks in Karlsruhe. In Frankreich betreibt er ein Fleischereifachgeschäft, unterhält aber hierzu in Deutschland keine Betriebsstätte. U.a. zählt das Grundstück in Karlsruhe zum Betriebsvermögen.
Welcher Staat darf die Einkünfte aus der Vermietung besteuern?
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