Angesprochen sind Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung nach § 21 EStG.
Die monatlichen Einnahmen liegen bei 6·1.023= 6.138 €. Im Jahr 01 erfolt die Vermietung jedoch nur im November und Dezember. Somit betragen die Einnahmen für das Sechsfamilienhaus im Jahr 01 insgesamt 6.138·2= 12.276 €.
Hiervon sind abzuziehen die Werbungskosten, nämlich
Disagio,
Zinsen und
Abschreibungen.
Das Disagio beträgt insgesamt 8 % von 950.000 = 76.000 €, dies ist gem. § 11 Abs. 2 S. 3 i. V. m. S. 4 EStG sofort abzugsfähig, die Zinsen liegen bei 48.000 €, die Anschaffungskosten betragen nach § 255 I HGB
AK = Anschaffungspreis – Anschaffungspreisminderungen
+ Anschaffungsnebenkosten + nachträgliche Anschaffungskosten
= 1.478.700 + 2.400 + 5.080 + 590 = 1.486.770 €
und also liegen die Abschreibungen (§ 7 IV Nr. 2 Buchst. a) EStG) bei
AB = 0,02·(1/12)·1.486.770·2 = 4.955,90 € .
Also liegen die Werbungskosten insgesamt bei -53.589,23 €, mithin betragen die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung schließlich – 41.313,23 €. Hier nochmals das Schema:
Positionen | Zwischenergebnisse | Summen |
Einnahmen | 6·2·1.023 | 12.276 |
Werbungskosten | ||
Disagio | (76.000/20)·(2/12) = 633,33 | |
Zinsen | 48.000 | |
Abschreibungen | 4.955,90 | |
Summe Werbungskosten | 53.589,23 | |
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung | -41.313,23 |