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Internationales Steuerrecht für Bibus - Lösung zu Künstler und Sportler

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Internationales Steuerrecht für Bibus

Lösung zu Künstler und Sportler

Künstler und Sportler versteuern meist dort, wo die Tätigkeit ausgeübt wird, d.h. im Tätigkeitsstaat. Dies ist unabhängig davon, ob sie Einkünfte aus unselbständiger, gewerblicher oder selbständiger Tätigkeit beziehen.