Die Frage ist, welche Unternehmen ab wann und welche Rechnungslegungsvorschriften nach IFRS zu übernehmen haben. Hierfür gibt es folgende Übersicht:
Einzelabschluss
nicht kapitalmarktorientiert
kapitalmarktorientiert
Konzernabschluss
nicht kapitalmarktorientiert
kapitalmarktorientiert.
Kapitalmarktorientierte Kapitalgesellschaften müssen ihren Konzernabschluss nach IFRS erstellen. Für nicht-kapitalmarktorientierte Unternehmen gilt in Deutschland ein Wahlrecht, ihren Konzernabschluss nach IFRS zu erstellen (§ 315e Abs. 3 HGB).
Beim Einzelabschluss haben nicht kapitalmarktorientierte als auch kapitalmarktorientierte Unternehmen die Möglichkeit, ein Wahlrecht auszuüben. Die internationalen Vorschriften sind vollständig anzuwenden. Es muss zusätzlich ein Lagebericht erstellt werden. Der nach IFRS veröffentliche Jahresabschluss ist in deutscher Sprache abzufassen und in Euro aufzustellen.
Anbei eine Tabelle, die die englischen Fachtermini mit deutscher Übersetzung aufführt (bzw. die Langform solcher Begriffe wie IFRS oder SIC nochmals angibt):
Begriffe englisch | Begriffe deutsch / Langform der englishen Abkürzung |
Case Law | Regelungswerk an Fällen orientiert |
Code Law | Regelungswerk an Gesetzen orientiert |
Framework | Rahmenkonzept |
Goodwill | Geschäfts- oder Firmenwert |
IAS | International Accounting Standards |
IFRS | International Financial Reporting Standards |
Interpretations | Interpretationen |
Notes | Anhang |
Research and Development Costs | Forschungs- und Entwicklungskosten |
Scope | Anwendungsbereich |
SIC | Standing Interpretations Committee |
Standard | Standard |
Statement of Cash Flows | Kapitalflussrechnung |
Statement of changes in equity | Eigenkapitalveränderungsrechnung |
Statement of financial positions | Bilanz |
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Es folgt das Kapitel "Grundlagen der IFRS-Rechnungslegung".
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