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Bilanz nach IAS / IFRS - Folgekonsolidierung

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Bilanz nach IAS / IFRS

Folgekonsolidierung

Bei der ersten Folgekonsolidierung werden die neuen Bilanzposten der Mutter als auch der Tochter addiert. Danach wird (erneut) konsolidiert, d.h. die Erstkonsolidierung wird wiederholt. Die aufgedeckten stillen Reserven der Vermögenswerte sind fortzuschreiben.

Merke

Hier klicken zum AusklappenDies gilt allerdings nicht für den Firmenwert. Dieser ist bei den IFRS höchstens im Rahmen eines Impairment außerplanmäßig (!) abzuschreiben.