Schauen Sie sich in diesem Video die speziellen Vorschriften zu den immateriellen Vermögenswerten an:
Wir unterteilen in
Erstbewertung und
Die Erstbewertung umfasst die Einbuchung des Assets, die Folgebewertung hingegen beschreibt die Höhe des Ansatzes in den Folgejahren, d.h. es geht um planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen als auch um Zuschreibungen im Rahmen der Wertaufholung.
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Erstbewertung
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