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Körperschaftsteuer für Bibus - Antwort zu Verdeckte Einlagen

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Körperschaftsteuer für Bibus

Antwort zu Verdeckte Einlagen

Man spricht von einer verdeckten Einlage, wenn

  • durch einen Gesellschafter oder eine ihm nahe stehende Person eine Zuwendung an die Gesellschaft vorliegt,

  • die Einlage zusätzlich einen Bilanzposten und Vermögensgegenstand bildet und

  • gesellschaftsrechtliche Gründe die Ursache für die Zuwendung sind.