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Kosten- und Leistungsrechnung - Kalkulatorischer Unternehmerlohn

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Kalkulatorischer Unternehmerlohn

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Bei Kapitalgesellschaften erhalten die Geschäftsführer (GmbH) und die Vorstandsmitglieder (AG) Gehälter, die in der Finanzbuchhaltung als Aufwand gewinnmindernd berücksichtigt werden. Dieser Aufwand führt gleichzeitig in der KLR zu Kosten, da er betriebsbedingt, periodenbezogen und gewöhnlich ist.

Inhaber eines Einzelunternehmens und Gesellschafter einer Personengesellschaft dagegen bekommen keine Gehälter, ihre Arbeitsleistung wird durch den Unternehmensgewinn abgegol­ten. Regelmäßige Vorwegentnahmen auf den Gewinn werden in der Finanzbuchhaltung als Privatentnahme gebucht und führen damit zu keinem Aufwand.

Beispiel

Hier klicken zum AusklappenEinzelunternehmer U entnimmt monatlich 9.000 € als Vorwegentnahme auf den Gewinn. Ein leitender Angestellter in vergleichbarer Position hätte unter Berücksichtigung der Personalnebenkosten ein monatliches Gehalt in Höhe von 8.000 €. In der Finanzbuchhaltung werden monatlich 9.000 € als Privatentnahme (= erfolgsneutral) gebucht. In der KLR dagegen werden monatlich 8.000 € als Kalkulatorischer Unternehmerlohn angesetzt.

Folgend wird der kalkulatorische Unternehmerlohn und die kalkulatorische Miete zusammengefasst: